Print Friendly, PDF & Email

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr veröffentlichte heute auf der europäischen Ausschreibungsplattform TED den Teilnahmewettbewerb für die Beschaffung von Luftraumüberwachungsradaren mit taktischer Ballistic Missile Defence Fähigkeit.

Insgesamt ist im Zeitraum Oktober 2021 (Beginn) bis Oktober 2026 (Abschluss) die Beschaffung und Einführung (inklusive Installation auf Türmen) von vier marktverfügbaren Großraumradargeräten zum Fähigkeitserhalt für die Dauereinsatzaufgabe Sicherheit im Luftraum mit der zusätzlichen Fähigkeit zur Unterstützung der Abwehr ballistischer Flugkörper (Tactical Ballistic Missle Defence (T-BMD) im Bereich der Sensorik vorgesehen. Der Bau der Türme ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.

Dem Vernehmen nach handelt es sich um den Ersatz der derzeit in die Jahre gekommenen Luftraumüberwachungsradare HADR von Hughes Aircraft Systems (heute Raytheon). Aus gut informierten Kreisen wird verlautet, dass die Spezifikationen der ausgeschriebenen Radare denen der Mitte 2019 ausgeschriebenen Weitbereichsradare für die Fregatten der Klasse F124, die im Zuge der „Obsoleszenzbeseitigung des Weitbereichssensors und Fähigkeitserweiterung F124 in der Luftverteidigung“ ebenfalls eine BMD-Sensor Befähigung erhalten sollen, ähnelich sind. Dahinter stehen vermutlich Überlegungen im Hinblick auf eine weitestgehend einheitlich logistische Unterstützung.

blank
blank

Technische Spezifikationen der Ausschreibung:

  1. Lieferung von vier Radarsystemen bestehend aus Sender, Antenne und Empfänger inklusive Subsysteme sowie Messmittel und Werkzeuge,
  2. Lieferung von vier Radomen,
  3. Lieferung von vier Antennen für das beigestellte Sekundärradarsystem,
  4. Lieferung einer Software Maintenance Facility und einer optionalen Referenzanlage,
  5. Integration in eine bestehende Infrastruktur (Turm), in das Radardatennetz der Bundeswehr, Integration in die Radarsteuerungskonsole und Integration des Sekundärradarsystems,
  6. Frequenzbereich: L/S-Band (L-Band 1215-1250 MHz & 1260-1340 MHz/S-Band 2900-3400 MHz),
  7. 3D-Fähigkeit,
  8. Azimut-Abdeckung 0o-360o mit einer Azimutauflösung von min. 4o,
  9. Mindestreichweite 220 NM bei einer Totzone von höchstens 5 NM und einer Entfernungsauflösung von min. 100 m,
  10. Elevationswinkel von min. -2o bis 20o mit einer Elevationsauflösung von min. 4o,
  11. Erfassung von Zielen mit einem RCS von 0,1m2 bis mindestens 124 NM unter Idealbedingungen (ICAO-Standardatmosphäre). Erfassung von Zielen mit einem RCS von 1m2 bis mindestens 256 NM unter Idealbedingungen (ICAO-Standardatmosphäre). Dabei muss die Entdeckungswahrscheinlichkeit mindestens 80 % betragen. Die Falschzielalarmrate darf 10^-6 nicht überschreiten,
  12. Unterdrückung von Boden-, Wetter- und Seeclutter sowie von aktiven Störern,
  13. Anbindung von min. 64 aktiven Nutzern,
  14. Bidirektionale Datenübertragung im ASTERIX- /AWCIES-Format gem. NATO STANAG 5535,
  15. Dauereinsatzbetrieb (24/7), dabei mindestens 21 Tage unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, Verfügbarkeit über ein Jahr min. 99,3 %, lokal und fernbedien- und überwachbar,
  16. Fähigkeit zur Detektion ballistischer Flugkörper, wobei die vorrangige Aufgabe stets die Luftraumüberwachung darstellt, Wechsel zwischen den Betriebsarten nur gem. Nutzervorgaben. Mischbetrieb, d.h. Detektion ballistischer Flugkörper während der Hauptaufgabe LRÜ – Track-While-Scan- gewünscht,
      1. Mindestreichweite 1000 km für 0,5 m2 RCS mit einer Geschwindigkeit von min. bis zu 5 km/s,
      2. Elevationswinkel bis min. 80o,
      3. Entdeckungswahrscheinlichkeit min. 90 % Falschzielalarmrate höchstens 10^-5,
      4. Zielverarbeitungskapazität min. 100 Ziele/Tracks,
  17. Sicherstellung, dass das Radarsystem den geltenden deutschen und europäischen Vorschriften in den Bereichen Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Gefahrgutwesen, Informations- und Abstrahlsicherheit sowie Strahlenschutz entspricht,
  18. Technische Dokumentation als (I)ETD nach Spec 1 000 D (Beschreibung) und Spec 2 000 M (BTK) mit BESTD-Konformität,
  19. Materialgrundlagen und logistische Informationsversorgung zur Integration in SASPF, Unterstützung zur Katalogisierung,
  20. Konzepterstellung zur Wahrung von Vorschriften im Bereich der Informationssicherheit,
  21. Erstausbildung des Technik-, Betriebs- und Ausbildungspersonals vor Inbetriebnahme.

Waldemar Geiger

 

Titelfoto: HADR (Radar) auf dem Erbeskopf. (Foto: Pardin / Creative Common)