Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – Auswirkungen für Reservisten
Am 08. August 2019 wurde das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Es bringt eine große Anzahl an positiven Veränderungen für Reservisten mit.
Als sichtbares Zeichen wird die Kordel abgeschafft. Für viele Reservisten war sie das Zeichen als Soldaten zweiter Klasse gekennzeichnet zu sein.
Änderungen bei der Vergütung
Die meisten Änderungen gibt es im finanziellen Bereich, diese sollten den Dienst attraktiver machen.
Unter anderem gab es Änderungen bei den Zuschlägen für die Verpflichtung zum längeren Dienst, eine Anhebung des Höchstbetrags für Nicht-Selbstständige und die Streichung der Höchstgrenze bei Härtefällen. Die Rentenbemessungsgrundlage für Reservisten wurde um 20 Prozent angehoben.
Daneben entfällt die Anrechnung von privatem Erwerbseinkommen auf die Mindestleistung. In Zukunft haben die Reservisten ein Wahlrecht zwischen dem Ersatz des Erwerbseinkommens oder Mindestleistung. Die RDL-Prämie wird nun automatisch gezahlt und muss nicht mehr beantragt werden.
Auch die Zuschläge für den Dienst im Ausland wurden an die für die Zeit- und Berufssoldaten geltenden Regelungen angepasst.
Die einzelnen Zuschläge können detailliert auf der Seite des Reservistenverbandes nachgelesen werden.
André Forkert