Nach einer hitzigen Sondersitzung des Bundestages am 13. März, in der die Grundgesetzänderungen zur zusätzlichen Finanzierung von Verteidigungs- und Infrastrukturaufgaben zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen wurden, haben am Abend des Tages die Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU/CSU und der SPD begonnen.

Verhandlung in Arbeitsgruppen

In 16 themenbezogenen Arbeitsgruppen erarbeiten jeweils sechs Mitglieder der CDU, drei Mitglieder der CSU und sieben Mitglieder der SPD Beiträge zum Koalitionsvertrag.

Die Arbeitsgruppe 12 befasst sich mit „Außen und Verteidigung,  Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte“. Als Sprecher sind Johann Wadepuhl (CDU) und Svenja Schulze (SPD) benannt.

Die CDU hat neben Wadepuhl die Abgeordneten Michael Brand, Serap Güler, Jürgen Hardt, Henning Otte und Norbert Röttgen in die Arbeitsgruppe entsandt. Die CSU hat Florian Hahn, Thomas Erndl und Wolfgang Stefinger geschickt. Die SPD ist neben Schulze mit Nils Schmid, Sanae Abdi, Falko Droßmann, Gabriela Heinrich, Siemtje Möller und Marja-Liisa Völlers vertreten.

Von den 16 Mitgliedern des Ausschusses verfügen sieben (Wadepuhl, Güler, Otte, Hahn, Droßmann, Möller und Völlers) über besondere Kenntnisse im Verteidigungssektor.

Wer Verteidigungsminister Boris Pistorius in der Arbeitsgruppe 12 oder anderen Verhandlungsteams sucht, wird enttäuscht. In seinen zwei Jahren Amtszeit hat er das Ministerium und die Bundeswehr erheblich verändert und könnte zweifellos wertvolle Impulse für die Zukunft setzen. Schließlich gilt er bereits als aussichtsreicher Kandidat für eine weitere Amtszeit als Verteidigungsminister.

Zeitplan der Koalitionsgespräche

Der Zeitplan der Koalitionsgespräche sieht vor, dass die Verhandlungsergebnisse bis zum 24. März vorliegen – einen Tag vor der konstituierenden Sitzung des 21. Bundestages, die für den 25. März angesetzt ist. Die offizielle Bekanntgabe der Ergebnisse wird für den 27. März erwartet.

Nach den parteiinternen Abstimmungen ist die Unterzeichnung des Koalitionsvertrages für die 16. Kalenderwoche (ab dem 14. April) vorgesehen. Damit würde Kanzlerkandidat Friedrich Merz sein Ziel erreichen, noch vor Ostern die Grundlagen für die Bildung der neuen Regierung zu schaffen.

Hindernisse auf dem Weg

Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter und steiniger Weg. Zwar sind die Koalitionsverhandlungen herausfordernd, doch das eigentliche Hindernis liegt woanders: Die neue Regierung muss eine verlässliche Finanzierung für Verteidigung und Infrastruktur sicherstellen. In der jüngsten Sondersitzung traten erhebliche Differenzen zwischen CDU/CSU und SPD auf der einen sowie Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf der anderen Seite zutage – verstärkt durch persönliche Befindlichkeiten. Den Verhandlern der neuen Koalition muss es gelingen, die Differenzen bis zur nächsten Sitzung am 18. März zu überbrücken. Die Stimmen der Grünen – und vielleicht auch aus der FDP – werden gebraucht, um die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung zu erreichen.

Schützenhilfe könnte aus dem Bundesrat kommen, der der Grundgesetzänderung ebenfalls zustimmen muss. Die Länder würden von den Änderungen durch einen Anteil von 100 Milliarden Euro am Sondervermögen Infrastruktur und der Öffnung der Schuldenbremse profitieren. Die Grünen in den Länderregierungen haben schon entsprechenden Druck aufgebaut.

Folgerung

Gelingt die Grundgesetzänderung nicht, bricht die wichtigste Grundlage für die neue Regierung weg. In der Folge ist es fraglich, ob dann die Koalitionsverhandlungen in der vorgesehenen Zeitrahmen oder überhaupt abgeschlossen werden können. Möglicherweise ist dann Friedrich Merz so beschädigt, dass er nicht zum Bundeskanzler gewählt wird.

Gerhard Heiming