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Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 12. Februar ist das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 mit sechs Wochen Verspätung in Kraft getreten. Am 10. Februar hatten Bundespräsident Frank Walter Steinmeier, Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesfinanzminister Christian Lindner das Haushaltsgesetz 2024 mit ihrer Unterschrift ausgefertigt.

Der Haushalt hat ein Volumen von 476,8 Milliarden Euro. Damit stehen 31,1 Milliarden Euro mehr zur Verfügung, als im Regierungsentwurf vorgesehen waren. Der Verteidigungsetat im Einzelplan 14 steigt mit zusätzlichen Einnahmen um 152 Millionen Euro auf nun 51,95 Millionen Euro. Aus dem Sondervermögen Bundeswehr kommen 19,8 Milliarden Euro für Rüstungsinvestitionen hinzu. Erstmals werden aus dem Sondervermögen auch Ersatzbeschaffungen für Abgaben an die Ukraine bezahlt. Dafür sind 522 Millionen Euro vorgesehen.

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Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 12. Februar ist das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 mit sechs Wochen Verspätung in Kraft getreten.

Zusammen mit den 2,8 Milliarden Euro aus dem Einzelplan 14 stehen im laufenden Jahr 22,6 Milliarden Euro für Beschaffungen zur Verfügung. Es kommt darauf an, diese vollständig zur Kasse zu bringen, damit dringend benötigte Ausrüstung auch in der Truppe ankommt. Im letzten Jahr ist das wohl nicht gelungen. Nach einer Aufstellung von MdB Ingo Gädechens (CDU), Berichterstatter Verteidigung der CDU/CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss des Bundestages, sind von verfügbaren 16,2 Milliarden Euro nur 11,3 Milliarden Euro ausgegeben worden. Etwa fünf Milliarden Euro, fast ein Drittel, blieben ungenutzt.

Das konterkariert die Rufe nach mehr Geld für die Ausrüstung der Bundeswehr. Auslieferungsfähige Produkte sind in der Industrie verfügbar. Es fehlt an Nachrück-Vorhaben, die kurzfristig Verzögerungen in anderen Bereichen ausgeglichen können.

Gerhard Heiming