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Ausgelöst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt 2023 gerieten die Beratungen zum Haushalt 2024 ins Stocken. Die geplante Haushaltswoche Anfang Dezember 2023 fiel aus. Eine Einigung zu grundlegenden Änderungen am Haushaltsentwurf kam erst am 19. Dezember zustande und wurde am Tag darauf vom Kabinett zur Kenntnis genommen.

Die Bundesregierung wird in den nächsten Tagen den geänderten Entwurf des Haushaltsgesetzes dem Bundestag zuleiten. Für den 11. Januar 2024 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Expertenanhörung angesetzt. Die Bereinigungssitzung zur Koordinierung des Gesamthaushalts und Erarbeitung von Beschlussempfehlungen für das Plenum ist für den 18. Januar terminiert.

Die Regierungskoalition verfolgt das Ziel, das Haushaltsgesetz bis zum 2. Februar sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat zu beschließen. Das erfordert Sondersitzungen des Bundestags im Januar, da die geplante Sitzungswoche am 15. Januar endet. Der Bundesrat hat am 2. Februar eine planmäßige Plenarsitzung.

Sobald der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, geht das Gesetz zur Ausfertigung an den Bundespräsidenten. Mit dessen Unterschrift kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und dient ab dann als Grundlage für das Regierungshandeln.

Da zum 1. Januar 2024 kein rechtskräftiger Haushalt vorliegt, gilt für den Jahresanfang eine vorläufige Haushaltsführung, während der keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden dürfen. Neue Verträge – vor allem Beschaffungsverträge – dürfen nicht abgeschlossen werden. Deren Vorbereitung ist aber erlaubt. Laufende Verträge und Verpflichtungen werden weiter bedient. Besonders bedeutsam ist, dass Gehälter und soziale Leistungen nicht betroffen sind.

Wenn im Fahrplan zum Haushalt 2024 keine Verzögerungen auftreten, kann Finanzminister Christian Lindner die vorläufige Haushaltsführung noch vor Mitte Februar 2024 aufheben.

Gerhard Heiming