Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 sind die Zeitpläne zur Verabschiedung des Bundeshaushaltsgesetzes 2024 in Wanken geraten. Der Haushaltsausschuss hatte für gestern (16. November) geplant, das Haushaltsgesetz und das Haushaltsfinanzierungsgesetz in der Bereinigungssitzung abschließend zu beraten.
Zu Beginn der Sitzung hat ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion zu Protokoll gegeben, dass die Fraktion aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts den Etat für nicht verabschiedungsreif halte und verfassungsrechtliche Bedenken habe, meldete der Pressedienst „Heute im Bundestag“ (hib). Deswegen werde die Unionsfraktion auf die Vorlage ihrer Änderungsanträge zunächst verzichten und wolle sich überwiegend der Stimme enthalten. Die AfD-Fraktion habe ähnliche Bedenken zu Protokoll gegeben, wolle jedoch trotzdem Änderungsanträge vorbringen.
MdB Ingo Gädechens (CDU), Berichterstatter für das Verteidigungsressort, teilte mit, dass die Union Anträge für die Haushaltsberatungen vorbereitet hat, die einen Aufwuchs des Einzelplans 14 um mehr als zehn Milliarden Euro vorsehen. Dieser Aufwuchs sei dringend notwendig. Die Forderung nach einem Aufwuchs des Verteidigungshaushaltes werde damit aber nicht fallengelassen, sondern bei nächster Gelegenheit – sobald alle notwendigen Informationen für die weiteren Haushaltsberatungen vorliegen – in Haushaltsanträgen zur Abstimmung gestellt.
Die Schlussabstimmungen über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsfinanzierungsgesetz waren schon in der Sitzung am 15. November vertagt worden, wie hib berichtete. Für Dienstag, 21. November, sei eine von der CDU/CSU-Fraktion beantragte Anhörung angesetzt. Die Schlussabstimmung soll in die Tagesordnung für die Sitzung des Haushaltsausschusses am 23. November aufgenommen werden.
Ob dann noch die Zeit ausreicht, um die Beschlussempfehlung den Abgeordneten für die zweite und dritte Lesung in der am 28. November beginnenden Haushaltswoche zugänglich zu machen, ist noch nicht geklärt.
Die folgenden Schritte bis zur Rechtskraft der Haushaltsgesetze sind eng getaktet. Der Bundesrat muss den Gesetzen zustimmen, bevor der Bundespräsident sie mit seiner Unterschrift ausfertigen kann. Beiden Vorgängen geht jeweils eine Beratungs- bzw. Prüfphase voraus. Die Gesetze müssen noch im Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, damit sie termingerecht zum 1. Januar 2024 in Kraft treten können.
Gerhard Heiming