Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten vom 30. September und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2. Oktober ist das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 rechtskräftig geworden und rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten.

Der Bundesfinanzminister hat per Erlass die vorläufige Haushaltsführung beendet. Damit dürfen alle Ausgaben, die im Haushalt 2025 ohne Einschränkungen getätigt werden. Für das Eingehen neuer Verpflichtungen, z.B. für Beschaffungs- und andere Leistungsverträge, bestehen keine besonderen Auflagen mehr.

Gerhard Heiming