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Der Erfolg medizinischer Behandlung von Verwundeten hängt stark von qualifizierten Maßnahmen unmittelbar der Verletzung ab. Dabei ist der schnelle, schonende und ggfs. von medizinischem Fachpersonal begleitete Transport des Patienten in die nächste adäquate Behandlungseinrichtung ein wesentliches Element. Der Zentrale Sanitätsdienst verfügt für den Verwundetentransport an Land über geschützte und ungeschützte Sanitätskraftfahrzeuge. Bei den geschützten Fahrzeugen sind das leichte (Eagle IV BAT) und schwere (Boxer) geschützte Sanitätskraftfahrzeug vorhanden. Für das mittlere geschützte Sanitätskraftfahrzeug kann der Beschaffungsvertrag in nächster Zeit abgeschlossen werden.

Mit der Aufforderung vom 18. Dezember 2019 zur Abgabe von Teilnahmeanträgen hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) den Wettbewerb für die Lieferung von bis zu 500 ungeschützten geländegängigen Verwundetentransportfahrzeugen (Lkw UVT gl) eröffnet.

Nach dem Ausschreibungstext soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 15 Jahren über die Herstellung und Lieferung von bis zu 500 EA ungeschützten, geländegängigen Verwundetentransportfahrzeugen (UVT) abgeschlossen werden. Die UVT sollen umfassend für die Aufnahme militärischer Rüstsätze (Kommunikations- und Führungsausstattung, Schutzausstattung, Handwaffen) vorgerüstet sein. Hinzu kommt die Herstellung und Lieferung des sanitätsdienstlichen Rüstsatzes (medizinische Ausstattung im sanitätsdienstlichen Arbeitsraum für einen Verwundeten) für jedes Fahrzeug.

Fest beauftragt werden 294 Fahrzeuge inkl. Zubehör, Einbausätze für die Sanitätsausstattung und die militärische Funk- und Führungsausstattung sowie 294 Sätze Sanitätsgeräte und -ausstattung, Materialgrundlagen einschließlich IETD, Sonderwerkzeug, Mess- und Prüfmittelsätze, Ersatzteilerstbedarf und Ausbildungsausstattung nebst Ausbildungsleistungen.

Das BAAINBw will den Wettbewerb mit drei Wirtschaftsteilnehmern durchführen und hat die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge auf den 30. Januar 2020 gesetzt.

Die Bundeswehr will den Wettbewerb noch in diesem Jahr einen Bewerber auswählen und die Rahmenvereinbarung abschließen.

Gerhard Heiming