Print Friendly, PDF & Email

Das Gesetz mit der sperrigen Kurzbezeichnung „Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz“, dem das Bundeskabinett am 3. Juli zustimmte, wird nach seiner Verabschiedung durch den Bundestag auch für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr viele Verbesserungen bringen.

So werden die Zuschläge für Auslandseinsätze um 27 – 47 Prozent angehoben, am meisten für die Einsätze in Afghanistan und Mali. Dort soll der steuerfreie Netto-Zuschlag auf 141 Euro pro Einsatztag steigen.

Bestehende Stellenzulagen werden vielfach erhöht. Für den neuen Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum (CIR) werden eine „CyberZulage“ und eine „IT-Zulage“ von bis zu 300 Euro im Monat geschaffen, um diese Tätigkeiten für Fachkräfte attraktiver zu machen. Weitere Änderungen von Stellenzulagen:

blank
blank
blank
  • U-Bootfahrer sollen künftig eine Zulage in Höhe von 700,- Euro im Monat.
  • Zulage für Schiffsbesatzungen in einer Höhe von 350,- Euro im Monat.
  • Zulage für militärische Führungsfunktionen, als Ersatz für die Außendienstzulage, bis zur Ebene des Kompaniechefs, diese soll je nach Verwendung bis zu 150,- Euro monatlich betragen.

Auch bei Auslandsverwendungen z.B. bei der NATO sollen die Betroffenen künftig unabhängig von ihrem Familienstand zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld wählen dürfen. Ob die „Trendwende Personal“ damit besser gelingt als bisher, bleibt nun abzuwarten.

Weitere, für Soldaten relevante, Einzelheiten finden sich auf dem Internetauftritt des BMVg. Der Meldung des BMVg ist bspw. zu entnehmen, dass die Erschwerniszulagenverordnung ebenfalls geändert werden soll. Das BMVg schreibt dazu: „Darüber hinaus ist beabsichtigt, zeitgleich zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz die Erschwerniszulagenverordnung zu ändern. Damit sollen unter anderem neue Erschwerniszulagen beispielsweise für Protokollsoldaten (50,- Euro im Monat) und für militärisches Unterstützungspersonal der Spezialkräfte (bis zu 500,- Euro im Monat) eingeführt werden.“

Wolfgang Labuhn