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Nach der Billigung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 25. Januar kann die Bundeswehr jetzt acht mobile sanitätsdienstliche Behandlungseinrichtungen (Luftlanderettungszentren, leicht) bestellen. Dafür stehen im Sondervermögen Bundeswehr 40 Millionen Euro bereit. Als Option kann zu einem späteren Zeitpunkt die Lieferung weiterer acht Luftlanderettungszentren vereinbart werden.

Die neuen Systeme dienen einerseits der Ablösung der derzeit vom Sanitätsdienst genutzten Luftlanderettungszentren, die ihre maximale Nutzungsdauer erreicht haben, wie das BMVg schreibt. Demnach werden weitere Systeme benötigt, wenn die NATO die Struktur und den Umfang ihrer Reaktionskräfte angepasst hat. Das neue Force Model des Bündnisses wurde beim NATO-Gipfel im vergangenen Jahr beschlossen, um die Reaktionsfähigkeit der Allianz zu erhöhen.

Die leichten Luftlanderettungszentren ermöglichen nach Angaben des BMVg auch im Einsatz eine notfallchirurgische Erstversorgung nach deutschem Standard. Die luftverlegbare Sanitätseinrichtung sei für die notfallchirurgische und erste internistische Versorgung von Patienten konzipiert.

Das Luftlanderettungszentrum kann mit mehreren Hubschraubern oder Transportflugzeugen in das Einsatzgebiet transportiert werden und dient vor allem der sanitätsdienstlichen Unterstützung mechanisierter Verbände.

Die leichte Version des Luftlanderettungszentrums ist in nur wenigen Stunden komplett einsatzbereit. Der Unterschied der leichten zur normalen Version des Luftlanderettungszentrums besteht in der Ausstattung und Kapazität – also in der Anzahl der Zelte und der zur Verfügung stehenden Betten und Intensivpflegeplätze.

Redaktion / gwh