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Im Dienst sollen Armeeangehörige in der Schweiz künftig ausschließlich die Schweizer Messaging-App Threema nutzen. Alle anderen Kurznachrichtendienste sind dagegen nicht mehr erlaubt – aus Sicherheitsgründen. Damit dürfen Fotos, Texte und Sprachnachrichten mit dienstlichen Belangen durch Armeeangehörige nicht mehr per Whatsapp, Telegram oder Signal verschickt werden.

Die neue Vorschrift gilt seit dem Jahreswechsel. Bereits Ende Dezember hatte der Armeestab alle Kommandanten und Stabschefs angewiesen, die Messenger-App Threema fortan für die dienstliche Kommunikation mit dienstlichen und privaten Smartphones einzusetzen. In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass alle anderen Dienste nicht mehr zugelassen seien.

Bei Threema handelt es sich um eine App aus der Schweiz, die eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation garantiert, ausschließlich Server in der Schweiz nutzt und keine Nutzerdaten sammelt. Von der Softwareentwicklung bis zum Support erfolgt alles in der Schweiz. Der Dienst ist laut der Threema GmbH vollständig DSGVO-konform. DSGVO ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Threema selbst bezeichnet sich als digital, sicher und werbefrei. Der Nutzer hinterlässt demnach keine digitalen Spuren. Denn anders als der US-Dienst Whatsapp besitzt Threema keine personenbezogenen Angaben wie Telefonnummern oder Namen. Und bei einer Schweizer Lösung entfällt das Risiko, einer fremden Regierung Daten offenlegen zu müssen.

Bei Threema handelt es sich um eine Open Source App, damit ist auch der Code bekannt. Zudem können die Nutzer anonym chatten, da keine Handynummer erforderlich ist. Jeder Benutzer generiert beim Einrichten der App eine zufällige Threema-ID. Die Verknüpfung mit einer Handynummer oder E-Mail-Adresse ist optional. Der App—Anbieter finanziert sich über eine Einmalzahlung von derzeit 3,99 Euro. Damit ist der Dienst lebenslang finanziert und der Nutzer erhält keine Werbung.

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Der Vorteil dieser Lösung: Gerade in der Milizarmee bleiben die Soldaten im und außer Dienst kommunikativ über die App verbunden und können sich schnell austauschen. Und da es sich um eine zivile App handelt, ist der Nutzerkreis nicht auf aktive Soldaten beschränkt. So kann die Armee auch das zivile Wissen ihrer Angehörigen nutzen.

Eine ähnliche Regelung galt für Schweizer Bundesangestellte bereits seit 2019. Für vertrauliche Inhalte durfte nur noch der Schweizer Messenger eingesetzt werden.

Editor / lah