Print Friendly, PDF & Email

Lastkraftwagen gehören zu den Grundvoraussetzungen mobiler Operationen der Streitkräfte. Die Versorgung mit Mengen- und Einzelverbrauchsgütern sowie Ersatzteilen und in steigendem Maße die Bereitstellung von Funktionsträgern bis in die Einsatzorte ist ohne Lkw nicht denkbar. Der sichere und ausdauernde Betrieb von Gefechtsfahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen ist auf Unterstützung durch Lkw angewiesen.

Die Bundeswehr hat in ihrem Konzept für die Landmobilität in den Handlungsfeldern Schutz, Automatisierung, Funktionalität und Kraftstoffresilienz qualitative Vorgaben gemacht und die Gesamtumfänge für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen mit Nutzlasten zwischen 0,5 Tonnen und 100 Tonnen bestimmt. Die Fahrzeuge werden in zwei Kategorien bereitgestellt: handelsübliche Lkw, die der Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr, die BwFuhrparkService GmbH (BwFPS), in Dauer- oder zeitlich begrenzter Miete zur Verfügung stellt, und militarisierte Lkw, die durch die Bundeswehr selbst beschafft werden. Die unterschiedlichen Kanäle ergänzen sich, um die notwendigen Beschaffungsumfänge an Lkw zu realisieren.

blank
Ein neues Gesicht in der Zuladungsklasse zwei Tonnen: Iveco Eurocargo 4×4 (Foto: Iveco)

Handelsübliche Lkw – konfiguriert nach den Anforderungen der Bundeswehr – beschafft die BwFPS in Abstimmung mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr. Sind militärische Anpassungen in begrenztem Umfang (z. B. Waffen- und Geräteträger, Farbe, Härtung für Geländeeinsatz) notwendig, werden die Fahrzeuge als handelsüblich mit militärischer Sonderausstattung (hümS) bezeichnet.

Grundsätzlich sollen diese Fahrzeuge ohne Inanspruchnahme von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 (4) StVZO zugelassen werden können. Damit wird eine Weitervermarktung der Lkw auf dem zivilen europäischen Markt nach Erreichen des bundeswehrspezifischen Ersatzzeitpunktes ermöglicht.

Print Friendly, PDF & Email