Print Friendly, PDF & Email

Strategische Planung sichert die langfristige Überlebensfähigkeit von Unternehmen. Für staatliche Institutionen ist sie die direkte Fortsetzung der politischen Richtungssetzung. Sie dient damit öffentlichen Organisationen wie der Bundeswehr als Ansatz zur Auseinandersetzung mit einer unsicheren Zukunft und ist Teil der Vorbereitung zukünftiger Entscheidungen. Vor dem Hintergrund sich schnell ändernder sicherheitspolitischer Rahmenbedingungen kommt der strategischen Planung somit eine Schlüsselrolle zu.

Aufgrund der schnellen Entwicklung von modernen Waffensystemen sowie deren zunehmender Verbreitung muss die Bundeswehr in Zukunft zusätzliche Fähigkeiten zur Abwehr von neuen Bedrohungen bereitstellen. Diese kommen aus dem Cyber-Raum, von ballistischen- und Hyperschall-Raketen, von Drohnen aller Art, durch elektromagnetische Angriffe, von weitreichender Artillerie sowie hybriden Angriffen – um nur einige zu nennen.

Die mit der Bedrohungslage verbundenen Herausforderungen, verlangen eine komplexe Analyse und Betrachtung der Lösungsmöglichkeiten; hier soll eine strategische Planung aus einer Hand einen Beitrag leisten, um Friktionen bei der Entwicklung technischer Lösungen möglichst gering zu halten, Material zielgerichtet zu beschaffen und zu nutzen sowie das benötigte Personal auszubilden und einzusetzen. Außerdem muss zeitgleich der infrastrukturelle Rahmen für Rüstungs- und Personalentscheidungen mitbedacht werden.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat das Verteidigungsministerium 2013 die Abteilung Planung eingerichtet und darin die bis dahin eigenverantwortlichen Planungen von Heer, Luftwaffe und Marine somit gebündelt. Diese Abteilung verantwortet mit Unterstützung des Planungsamtes der Bundeswehr, das direkt dem Verteidigungsministerium untersteht, das Zusammenspiel aller Elemente in der Bundeswehr, welche mit Planungsaufgaben betraut sind.

Der Bendlerblock in Berlin, zweiter Dienstsitz des Verteidigungministeriums (Foto und Grafik: Verteidigungsministerium)

Die Planer müssen dabei den gesamten Lebenszyklus von materiellen und immateriellen Vorhaben von Beginn an berücksichtigen, und zwar über alle „Planungskategorien“ hinweg; dies sind Personal, Betrieb, Organisation, Infrastruktur und letztendlich alle Aspekte des Rüstens, also des Beschaffens im engeren Sinne.

Print Friendly, PDF & Email