Print Friendly, PDF & Email

Die 1. Vergabekammer des Bundeskartellamts hat entschieden, dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung eines Schweren Transporthubschraubers wirksam ist. Es muss also mit den beiden Anbietern Lockheed Martin und Boeing nicht fortgeführt werden. Die Entscheidung fiel so,  obwohl die Entscheidung, das Verfahren aufzuheben, rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit begründete die Vergabekammer damit, dass die Schätzung der Beschaffungskosten nicht nachvollziehbar begründet wurde.

Das im Februar 2019 eröffnete Vergabeverfahren war vom Verteidigungsministerium im September 2020 abgebrochen worden, weil die Angebotspreise deutlich über den Haushaltsmitteln lagen, die im Bundeshaushalt vorgesehen waren. Diese Entscheidung hatte Lockheed Martin gerügt und anschließend die Nachprüfung bei der Vergabekammer beantragt.

Wenn Lockheed Martin nun gegen die Entscheidung der Vergabekammer vorgeht, wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf die nächste Instanz.

Die Bundeswehr bereitet inzwischen einen alternativen Beschaffungsweg vor. Über Preisabfragen werden die Kosten für eine unmittelbare Beschaffung bei einem Hersteller ermittelt und danach möglicherweise der Kauf über das FMS-Verfahren durchgeführt.

Bei komplexem Wehrmaterial wie dem Schweren Transporthubschrauber werden die Kosten im Betrieb als etwa gleich hoch eingeschätzt wie die reinen Beschaffungskosten. Im bisherigen Vergabeverfahren war von einem Betrieb über 30 Jahre ausgegangen worden. Es ist interessant, wie die Betriebskosten während des Beschaffungsverfahrens und vor allem in der Nutzungsphase abgebildet werden.

Gerhard Heiming