Weitere Fortschritte – Das Future Combat Air System ein Jahr nach der Vorstellung auf der Paris Air Show 2019
Ulrich Renn
Das Future Combat Air System (FCAS) war ein großes Thema auf der Paris Air Show 2019. Seither hat es zwar hin und wieder Komplikationen gegeben, aber die Beteiligten, Regierungen wie Industrie, sind weiterhin bestrebt zu zeigen, dass das Projekt auf der vertraglichen, der industriellen wie der inhaltlichen Ebene Fortschritte macht.
Hier zunächst zur Erinnerung ein kurzer Blick auf die Bezeichnungen, die zur Kennzeichnung der Bestandteile des Systems verwendet werden. Das neue Kampfflugzeug wird als „New Generation Fighter (NGF)“, die Kombination von NGF und mit ihm zusammenwirkenden unbemannten Systemen („Remote Carrier, RC“) als „New Generation Weapon System (NGWS)“ und das Gesamtsystem, das weitere zur Wirkung in und aus dem Luftraum beitragende, bereits vorhandene und zukünftige boden- und luftgestützte Komponenten umfassen wird, als „Future Combat Air System (FCAS)“ bezeichnet. Der Kommunikations- und Datenverbund schließlich, der die Komponenten des Systems verbinden und zu zielgerichtetem, kooperativem Handeln befähigen soll, wird „Air Combat Cloud (ACC)“ genannt.
Verträge
Während der Paris Air Show 2019 unterzeichneten die Verteidigungsministerinnen Frankreichs und Deutschlands, Florence Parly und Ursula von der Leyen, das sogenannte Framework Arrangement für das Future Combat Air System und eine Vereinbarung über die bereits laufende Konzeptstudie für das New Generation Weapon System. Letztere war bereits im Januar 2019 beauftragt und zunächst von Frankreich allein begonnen worden.
Der Weg für eine formale Beteiligung Deutschlands wurde erst frei, nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestags am 5. Juni 2019 die Mittel für den deutschen Anteil an den Kosten der Studie bewilligt hatte.
In einem weiteren formalen Akt unterzeichneten die beiden Ministerinnen und ihre spanische Kollegin, Margarita Robles, eine Ergänzung zum Framework Arrangement, die den Beitritt Spaniens zum FCAS-Programm formalisiert. Dadurch wurde es auch erforderlich, eine Regelung dafür zu finden, wie sich der spanische Beitritt auf die Verteilung der Kosten und Arbeitsanteile sowie die industrielle Programmstruktur auswirken soll.
Die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages geforderte 50/50-Teilung zwischen Deutschland und Frankreich kann folglich nicht mehr absolut, sondern in Bezug auf die Anteile dieser beiden Nationen umgesetzt werden. Dabei wird es darauf ankommen, dass das vielfach als gefährdet angesehene Verhältnis zwischen den beiden ursprünglichen Programmnationen ausgewogen bleibt und die sonstigen deutschen Forderungen (insbesondere Rechte an dem mit den Vorhaben verbundenen geistigen Eigentum, die den unabhängigen Betrieb, die Instandhaltung und die Weiterentwicklung der Systeme erlauben) realisiert werden können.
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