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Nach rund drei Dekaden, die durch Krisen- und Konfliktprävention bestimmt waren, erfolgte eine Refokussierung der Bundeswehr hin zur Landes- und Bündnisverteidigung. Auch der Fuhrpark der Bundeswehr steht damit vor der Aufgabe, sich an diesen Anforderungen auszurichten und zu erweitern, um die Leistungsfähigkeit sicherzustellen.

Der hierzu an das Planungsamt der Bundeswehr als zentraler Bedarfsträger ergangene ministerielle Auftrag bedeutete, das bisher durch Stückzahlobergrenzen geprägte System Landmobilität neu zu entwickeln hin zu einer Vollmotorisierung der gesamten Bundeswehr mit einer Perspektive bis in das Jahr 2031.

Hierzu waren die Eckpunkte des künftigen Systems Landmobilität nach Qualität und Quantität neu zu beschreiben. Diese Aufgabe übernahm die ständige Arbeitsgruppe Landmobilität der Bundeswehr, in der alle Organisationsbereiche als Fahrzeugnutzer vertreten sind. Geleitet wird die Arbeitsgruppe vom Planungsamt der Bundeswehr.

Bisheriges System Landmobilität mit Stückzahlobergrenzen (Grafik: PlgABw)

Das Konzept setzt einen verbindlichen Rahmen für die Qualität der Zielerreichung in der Fähigkeits- und Weiterentwicklung der Landmobilität. Es schafft zugleich die Voraussetzungen, um ihre Quantität herzuleiten, also die aufgabenorientierten und strukturgerechten Ausstattungsumfänge, die für aktive, teilaktive und nichtaktive Elemente gleichermaßen gelten.

Gestaltungsfelder der Landmobilität

Grundsätzlich wird nach dem Konzept Landmobilität ein Mix aus Fahrzeugen und Ausstattungen angestrebt. Dieser Mix stellt die Durchführbarkeit von Einsatzaufgaben sowie des Grundbetriebes der Bundeswehr unter Berücksichtigung der vier Gestaltungsfelder Kraftstoffresilienz, Trennung von Mobilität und Funktionalität, Automatisierung und unbemanntes Fahren sowie Schutz langfristig sicher.

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