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800.000 mal sind die Zivilschutzhubschrauber des Bundes in den letzten 50 Jahren gestartet. Das nahm der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Christoph Unger, jetzt zum Anlass, auf das zivile Rettungssystem hinzuweisen.

Insgesamt besitzt der Bund 18 Zivilschutzhubschrauber, die im Auftrag des BBK durch die Bundespolizei betrieben werden.

Während man unter Katastrophenschutz durch natürliche Ereignisse oder durch Menschen verursachte Unfälle versteht, bedeutet Zivilschutz die Reaktion auf durch Kriege verursachte Schäden. Beim Katastrophenschutz liegt die Zuständigkeit in den Ländern und Kommunen, beim Zivilschutz beim Bund (BBK). Dementsprechend stellt das BBK für einen solchen Kriegs- und Spannungsfall das Material wie Feuerwehrautos, Sanitätswagen oder Rettungshubschrauber zur Verfügung. Diese müssen speziell für die Anforderungen des Zivilschutzes ausgerichtet sein, da in solchen Fällen mit Großschadenslagen zu rechnen ist. So sind die Zivilschutz-Krankenwagen beispielsweise für den Transport von mehreren Verletzten ausgelegt, während die normalerweise übliche Variante immer nur einen Menschen transportieren kann.

Obwohl das BBK erst 2004 gegründet wurde, besteht der Zivilschutz schon wesentlich länger. Die Luftrettungszentren mit den Hubschraubern bestehen z.B. seit mittlerweile 50 Jahren. Da es wenig Sinn macht, das Material bis zum Zivilschutzfall nur zu lagern, was viel Geld verschlingt, wird es für alle anstehenden normalen Einsätze verwendet.

Die Hubschrauber werden besonders oft zur Bergung von verunglückten Motorradfahrern eigesetzt. Sie machen den Großteil der „Kunden“ aus. Wie oft die Hubschrauber pro Jahr eingesetzt werden, hängt nach den Worten des bei der Festveranstaltung anwesenden Rettungssanitäter deshalb stark vom Wetter ab. „Wir haben zwischen 1.300 und 1.600 Einsätze pro Jahr“, meinte er. „Man kann es grob zusammenfassen: Besseres Wetter, mehr Motorradfahrer, mehr Einsätze.“

Die Piloten stammen seit Beginn aus der Bundespolizei, die als einzige die deutschlandweite Expertise zum Fliegen und Warten von Hubschraubern besitzt, während die Bundeswehr im Zivilschutzfall (also im Kriegs- oder Spannungsfall) andere Aufgaben hätte.

„Die Piloten sind alles Polizeipiloten“, sagte der Leiter der Bundespolizei-Fliegergruppe, Torsten Hallmann. Diese Piloten flögen hauptsächlich Polizeieinsätze, die Rettungseinsätze seien die Ausnahme, für die sie in Schichten eingeteilt werden. „Insgesamt haben wir rund 200 Hubschrauberpiloten bei der Bundespolizei“, so Hallmann. Diese seien für zwei Hubschraubermuster ausgebildet. „Die Kooperation mit dem Zivilschutz hat sich vor 50 Jahren so ergeben, weil es auch niemand anderen gab, der die Aufgabe hätte übernehmen können.“

Der Bund besitzt insgesamt 18 Zivilschutzhubschrauber, die von zwölf Luftrettungszentren in ganz Deutschland aus starten. Auch wenn der Transport von Verletzten aus schwer zugänglichen Gebieten im aktuellen Friedensfall die Hauptaufgabe darstellt, verfügen die Hubschrauber über zusätzliche Fähigkeiten, die sie für den Kriegsfall – oder bei besonderen Unfällen – interessant machen, wie beispielsweise die Messung von radioaktiven Strahlen aus der Luft.

Bei der Luftrettung arbeiten in den Zivilschutzhubschraubern mehrere Organisationen zusammen. Die Ärzte stellt meistens das jeweilige Stationskrankenhaus, die Sanitäter kommen aus Hilfsorganisationen oder Berufsfeuerwehren und die Piloten aus der Bundespolizei. „Es grenzt schon an ein Verwaltungswunder, dass so viele beteiligte Behörden und Organisationen so reibungslos zusammenarbeiten“, bemerkte Hallmann. „Vermutlich liegt es einfach an der guten Sache, für die wir uns alle gemeinsam engagieren.“

Dorothee Frank