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Die behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkung von Infektionen mit dem Corona-Virus haben weltweit zur Verlangsamung der Wirtschaftsprozesse bis zu – mindestens vorübergehend – teilweisen Produktionsausfällen geführt. Nach Wiederanlaufen der Wirtschaft werden politische und ökonomische Einflüsse zu veränderten Strukturen führen. Nach langen Jahren der „Schwarzen Null“ sind aus den öffentlichen Haushalten zahlreiche neue Anforderungen mit hoher Priorität zu finanzieren.

Ab Mitte März 2020 wurden in zunehmendem Maße Kontaktverbote und Abstandsgebote sowie Betriebsverbote erlassen, in deren Folge Unternehmen aller Größen und Branchen für mehrere Wochen ihre Produktion unterbrochen haben. In Behörden und Dienstleistungsunternehmen nahm – u.a. durch Quarantänemaßnahmen und überraschende Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice – die Geschäftstätigkeit stark ab.

Aus der Corona-Krise können Auswirkungen auf Betrieb und Beschaffungen der Bundeswehr in drei Bereichen entstehen: Finanzierung, Bearbeitung der Vorhaben sowie Produktion und Lieferung von Geräten/Systemen.

Finanzierung

Der im März verordnete und in abgemilderter Form immer noch andauernde Lock-down mit Betriebs- und Kontaktverboten führte unmittelbar zu Einnahmeausfällen in den öffentlichen Haushalten, insbesondere bei umsatzabhängigen Steuern, Einkommen- und Gewerbesteuern. Gleichzeitig sind die Ausgaben für gesetzlich geregelte Sozialausgaben stark angestiegen. Mit Nothilfen für Wirtschaftsbetriebe und Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft ist neuer finanzieller Bedarf in beträchtlicher Höhe entstanden.

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