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Im Kampf gegen Corona sind aktuell zwei Apps in der Diskussion. Beide wollen die privaten Daten der Nutzer von ihren Handys oder Fitnesstrackern nutzen. Sie setzen also auf modernste Technologien gegen die Krankheit. Allerdings ist diese Datenerhebung umstritten. Das Bedenken ist, dass sie Voraussetzungen und Präzedenzfälle für einen Überwachungsstaat schafft.

Untersucht man die einzelnen Apps auf die Daten, die erhoben werden, und die Methoden, wie dies geschieht, dann ergeben sich deutliche Unterschiede in Bezug auf die Verfolgbarkeit des Bürgers.

Corona-Warn-App

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Fast jeder Bürger verfügt mittlerweile über ein Smartphone und hat dieses auch ständig dabei; mit den Handydaten lässt sich also der Standort fast jedes Deutschen bestimmen (Foto: rawpixel.com/PxHere)

Nächste Woche soll die Corona-Warn-App der Bundesregierung in die Stores kommen. Mit dieser App sollen Warnungen an Menschen geschickt werden, wenn diese Kontakt mit einem Infizierten hatten. Als Vorbild diente die TraceTogether-App, die das singapurische Gesundheitsministerium herausgab. Diese App nutzt Bluetooth, um zu ermitteln, welche Personen sich über mindestens 30 Minuten in einem Radius von zwei Metern aufgehalten haben. Die Daten werden auf dem jeweiligen Smartphone über 21 Tage lang gespeichert.

Soweit bisher bekannt, soll die App der Bundesregierung einem Beispiel wie diesem folgen: Hubert H. fährt mit der Bahn zum Supermarkt, kauft dort ein, isst danach am Imbiss eine Bratwurst, bevor er wieder mit der Bahn (und den Einkäufen) nach Hause fährt. Eine Woche später muss sich Hubert H. testen lassen, weil in der Schule seines Sohnes ein Corona-Fall aufgetreten ist. Der Test fällt für alle Familienmitglieder positiv aus. Hubert H. öffnet also die Corona-Warn-App und setzt seinen Status auf „Infiziert“.

Dieses idealisierte Szenario setzt voraus, dass alle Deutschen immer ein Smartphone mitführen. Zudem müssen sie die App der Bundesregierung heruntergeladen haben. Die Meldung von Hubert H. geht also zu den Servern und informiert alle Personen, zu denen Hubert H. in den letzten Tagen seit der möglichen Infektion Kontakt hatte. Deren Corona-Warn-App-Pseudonyme waren auf dem Handy von Hubert H. gespeichert. Der Pendler in der Bahn, die Verkäuferin und Käufer im Supermarkt, der Imbissbudenkoch ebenso wie die Imbissbudengäste – jeder erhält die Warnung in seine App, dass er Kontakt mit einem Infizierten hatte, sich also testen lassen soll.

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