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Aus einem aktuellen Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) geht hervor, dass für alle Bundesbehörden die Nutzung des Messengers WhatsApp für dienstliche Zwecke strikt untersagt ist. Es bestehe die Gefahr, dass Metadaten unmittelbar an Facebook weitergegeben werden. Das Verbot gilt für sämtliche Formen und Adressaten der Kommunikation, nach innen und außen.

Für das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr heißt das, dass die dienstliche Kommunikation etwa mit Bürgern, Mitarbeitern anderer Behörden, Organisationen und Firmen sowie von Bundeswehrangehörigen untereinander über WhatsApp wegen des potenziellen Datenaustausches nicht zulässig ist. Daher darf die App auf keinem dienstlichen Smartphone installiert werden bzw. muss umgehend entfernt werden.

„Das Unternehmen kann auf diese Art alle Kontaktdaten eines Nutzers verarbeiten, die auf dessen Mobiltelefon hinterlegt sind und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Kontakt selbst WhatsApp nutzt oder nicht“, sagt Marco Jentsch, Administrativer Datenschutzbeauftragter beim Verteidigungsministerium. Derzeit seien die bestehenden Bedenken gegen einen Einsatz von WhatsApp nicht hinreichend ausgeräumt, sodass die Sichtweise des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vollumfänglich geteilt werde.

Mögliche Alternativen für eine dienstliche Nutzung sind stashcat und künftig der BwMessenger auf Basis Matrix sowie andere datenschutzkonforme Angebote im zivilen Bereich. Der Rollout des BwMessengers erfolge derzeit auf dienstlichen Smartphones, die Bereitstellung für private Smartphones sei noch für dieses Jahr vorgesehen, so die Bundeswehr.

André Forkert