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Die Kieler Werft German Naval Yards (GNYK) macht von der im Vergaberecht bestehenden Überprüfungsmöglichkeit Gebrauch und wird gegen die Entscheidung des Bundesverteidigungsministeriums zur Vergabe des Mehrzweckkampfschiffes MKS 180 vorgehen.

„Nach gründlicher Prüfung haben wir uns entschieden, die Vergabeentscheidung zu rügen“, sagte ein Sprecher der Werft. Er fügte hinzu: „Wir haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung und werden deshalb alle juristischen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, ausschöpfen.“

Am 13.Januar unterrichtete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Dr. Peter Tauber darüber, dass der Auftrag für das Mehrzweckkampfschiff (MKS) 180 an die Damen-Gruppe (Sitz Gorinchem, Niederlande) gehen soll. Der verbliebene deutsche Mitbewerber in der internationalen Ausschreibung, German Naval Yards Kiel, die mit thyssenkrupp Marine Systems als Unterauftragnehmer angetreten war, hatte das Nachsehen.

In dem verlautbarten Text des BMVg wird neben der Entscheidung auch zum Ausdruck gebracht, dass die von der Vergabestelle vorgenommene Entscheidung vorbehaltlich sei – im Hinblick auf eine mögliche Rüge oder eines Nachprüfungsverfahrens.

Die von GNYK nun vorgebrachte Rüge ist der erste Schritt im Nachprüfungsverfahren. Innerhalb einer Frist (in der Regel sechs bis acht Wochen) ist nun von der Vergabestelle Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) der Rüge zu entsprechen. Das Ergebnis kann zu einem Beschwerdeverfahren vor der Vergabekammer genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund wird die Absicht des BMVg noch im Frühjahr die parlamentarische Befassung in Form einer 25 Millionen-Euro-Vorlage zu ermöglichen nun zu beurteilen sein.

Hans Uwe Mergener