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„Beide Staaten werden bei gemeinsamen Projekten einen gemeinsamen Ansatz für Rüstungsexporte entwickeln“, heißt es lakonisch in Artikel 4 des deutsch-französischen Vertrages, den Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron am 22. Januar 2019 in Aachen unterzeichneten. Danach gab es Berichte über ein Zusatzprotokoll, das bereits Grundsätze für eine konkrete Vereinbarung enthalten sollte. Diese sollen nun vorliegen.

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