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Das Bundeskabinett hat am 26. Juni 2019 den Entwurf des Bundeshalts 2020 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2023 beschlossen. Zum Ausgleich der weniger sprudelnder Steuereinnahmen werden Mittel aus Migrations-Rücklage eingesetzt, um weiterhin ohne Nettokreditaufnahme auszukommen (schwarze Null).

Der Entwurf sieht ein Anwachsen des Haushalts um ein Prozent auf 359,9 Milliarden Euro vor, weniger als bisher geplant war. Mit 14,8 Prozent wächst der Einzelplan 16 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit prozentual am stärksten. Den größten nominellen Zuwachs verzeichnet der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit 3,3 Milliarden Euro, der damit 41 Prozent des Gesamthaushalts verbraucht.

Für den Einzelplan 14 des Bundesministeriums der Verteidigung, dem zweitgrößten Einzelposten im Haushalt, sind 44,9 Milliarden Euro veranschlagt, eine Steigerung von 1,7 Milliarden Euro – entsprechend 3,9 Prozent –gegenüber dem Vorjahr. Damit wird eine Quote von 1,37 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreicht. Auch unter Hinzurechnung von geplanten Ausgaben für u.a. Krisenbewältigung beim Entwicklungshilfeministerium (Einzelplan 23), die nach NATO-Vorgaben zur Verteidigung gehören, steigt die Quote nur auf 1,39 %, deutlich unterhalb den von der NATO geforderten zwei Prozent. In der mittelfristigen Finanzplanung sinkt der Ansatz für den Einzelplan bis 2023 auf unter 44 Milliarden Euro. Angesichts des Wachsens des Bruttoinlandsprodukts um derzeit knapp über ein Prozent jährlich ist ein Erreichen der NATO-Quote nur mit kräftiger Aufstockung des Etats absehbar.

Das BMVg stellte heraus, dass die NATO-Verpflichtungen rund um VJTF 2023 (Very High Readiness Joint Task Force) im Fokus bleiben. Weiter heißt es zum Haushaltbeschluss: „Der Verteidigungshaushalt 2020 zeichnet sich durch Steigerungen in nahezu allen Ausgabenbereichen aus. Damit können die auf den Weg gebrachten Trendwenden Finanzen, Material und Personal fortgesetzt werden. Insbesondere soll die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch ein Mehr an Finanzmitteln für den Materialerhalt gesteigert werden. Mit Blick auf die VJTF 2023 im Fokus schafft der Kabinettsbeschluss etwa die finanzielle Grundlage für Verbesserungen am Panzer Puma und seinem Zusammenwirken mit dem System Infanterist der Zukunft,  für neue Lenkraketen für das System MARS II, für ein neues Battlemanagementsystem sowie für weitere ungepanzerte Lkw der Zuladungsklasse 5-15 Tonnen.

Darüber hinaus sei die Finanzierung einer Vielzahl größerer Rüstungsvorhaben gesichert. Das BMVg nennt den Schweren Transporthubschrauber und das Mehrzweckkampfschiff 180, für die die Wettbewerbe gerade gestartet wurden, die Entwicklung und Beschaffung der Eurodrohne, die sich in einer Studienphase befindet, das 2. Los des Schützenpanzers Puma sowie den Ersatz der alternden Tranche 1 des Eurofighter, die beide noch in frühen Realisierungsphasen sind.

Auf die Haushaltsdurchführung 2020 werden zahlreiche Risiken einwirken. Die wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik tritt auf der Stelle. Die gewohnten Zuwächse bei den Steuereinnahmen sind abgeebbt. Die Unsicherheit in der Weltwirtschaft und Belastungen aus der Klimaerwärmung haben zur Ankündigung einer globalen Minderausgabe geführt, die alle Ministerien treffen wird, wenn auch in unterschiedlicher Höhe. Erstmals müssen die Ministerien Mehrausgaben für Personalausgaben, die sich aus Tarifänderungen ergeben selbst tragen. Da beliebt abzuwarten, ob die Ausgaben für Beschaffungen davon unberührt bleiben. Jetzt abgeschlossene Verträge werden fortgeführt. Der Abschluss neuer Verträge könnte schwieriger werden als bisher schon.

Der Entwurf wird dem Parlament zugeleitet mit dem Ziel, das Haushaltsgesetz vor dem Jahreswechsel in Kraft zu setzen. Nach der parlamentarischen Sommerpause wird das Parlament der Entwurf in erster Lesung behandeln und zur weiteren Beratung den Fachausschüssen zuweisen. Mit deren Voten und nach einer sogenannten Bereinigungssitzung wird das Haushaltsgesetz nach zweiter und dritter Lesung beschlossen. Anschließend muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen bevor es dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet wird. Dessen Unterschrift und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt machen das Gesetz rechtskräftig. Laut Zeitplan soll die Rechtskraft vor dem Jahresende 2019 eintreten.

Gerhard Heiming