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Den Schutz von Know-how und vertraulichen Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb, Nutzung und Offenlegung regelt das neue Geschäftsgeheimnisgesetz. Für die wehrtechnische Industrie bringt es nicht nur erweiterte Rechte, sondern schafft auch neue Herausforderungen. Der Geheimnisschutz wird anspruchsvoller.

Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz

Der Anlass zum neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (kurz: GeschGehG) kam aus Brüssel: Mit der Richtlinie EU 2016/943 vom 8. Juni 2016 – der sogenannten „Knowhow“-Richtlinie – sollen Unternehmen vor Schäden und ihre geschäftlichen Geheimnisse vor unbefugter Preisgabe geschützt werden. Ziel ist es, im EU-Binnenmarkt einen kohärenten Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten. Der Umsetzung kam der deutsche Gesetzgeber nun nach und hob im Juli 2018 das GeschGehG aus der Taufe. Im April dieses Jahres bekam der Regierungsentwurf schließlich die Zustimmung des Bundesrates und nur kurze Zeit später trat das Gesetz am 26. April 2019 in Kraft. Im Vergleich zur vorherigen Rechtslage sieht das GeschGehG einige grundlegende Änderungen vor. Diese Neuerungen und das Fehlen einer Übergangsvorschrift dürften viele Unternehmen unter Zugzwang setzen.

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