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Ein neues ständiges Korps von 10 000 Mitarbeitern soll bis 2027 eingerichtet werden, um einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen zu gewährleisten. Ein entsprechendes Gesetz zur Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache wurde am 17. April gebilligt. Zu den Aufgaben des neuen ständigen Korps gehört die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Grenzkontroll- und Rückkehraufgaben sowie bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit Drittländern intensiviert werden können und die Rückführungsverfahren effizienter gestaltet werden. Beginnend mit 5 000 Mitarbeitern im Jahr 2021 wird das Korps bis 2027 mit 10 000 Mitarbeitern voll einsatzbereit sein. Darüber hinaus soll ein schnell aktivierbarer Reservepool für den Einsatz in Notfällen geschaffen werden.

Die bereits vereinbarten Änderungen an der Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) zielen darauf ab, die derzeitigen Mängel zu beheben und besser auf die aktuellen Sicherheits- und Migrationsbedürfnisse einzugehen.
Die überarbeitete Agentur wird in der Lage sein, Rückführungsverfahren in den Mitgliedstaaten zu unterstützen, indem sie z.B. unrechtmäßig aufhältige Staatsangehörige von Drittstaaten identifiziert und die nationalen Behörden bei der Erlangung von Reisedokumenten unterstützt. Die neuen Regeln werden auch die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen stärken.

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Die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern wird ebenfalls verstärkt, indem neue Abkommen über die derzeitige Beschränkung auf Nachbarländer der EU hinaus zugelassen werden. Grundrechte sowie Schutz personenbezogener Daten bei einer solchen Zusammenarbeit werden durch mehrere Garantien sichergestellt. Durch sogenannte Grundrechtsbeobachter soll eine ständige Überprüfung der Agentur dahingehend erfolgen, dass ihre operativen Tätigkeiten mit den Grundrechten im Einklang stehen.

Hans Uwe Mergener