Die Bundesregierung hat am 6. Juli den von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgelegten Entwurf des Bundeshaushalts 2027 gebilligt. Im Entwurf sind Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind 5,9 Prozent mehr als 2026.

Klingbeil begründete die hohen Ausgaben unter anderem mit dem Schwerpunkt Investitionen in Sicherheit, Resilienz und Verteidigung. Diese gelten als notwendig, auch wenn sie zu neuen Schulden führen.

Wesentliche Kennzahlen

Die drei dicksten Brocken unter den 26 Einzelplänen des Bundeshaushalts sind die Etats des Ministeriums für Arbeit und Soziales mit 201,5 Milliarden Euro, des Verteidigungsministeriums mit 109,7 Milliarden Euro und die Bundesschuld mit 43,6 Milliarden Euro. Das sind fast zwei Drittel der Bundesausgaben.

Fast alle Ministerien müssen Einbußen hinnehmen. Nennenswerte Zuwächse sehen nur die Einzelpläne des BMVg (27 Milliarden Euro), des BMAS (4,1 Milliarden Euro) und des BMI (eine Milliarde Euro) sowie die Bundesschuld (10 Milliarden Euro) vor.

Da die Einnahmen des Bundes, vor allem Steuereinnahmen, nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken, ist im Kernhaushalt eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 118,7 Milliarden Euro erforderlich. Die setzt sich zusammen aus der nach Grundgesetz zulässigen 33,4 Milliarden Euro und 85,4 Milliarden Euro nach der Bereichsausnahme für verteidigungs- und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben. Hinzu kommen 30 Milliarden Euro für das Sondervermögen Bundeswehr sowie 54,9 Milliarden Euro für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Das ergibt eine Gesamtkreditaufnahme in Höhe von 203,6 Milliarden Euro.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Finanzstaatssekretär Steffen Meyer haben den Entwurf vor der Bundespressekonferenz erläutert. (© BMF)

Einzelplan 14 des BMVg

Der Einzelplan 14 des Bundesministeriums der Verteidigung steigt um 32,7 Prozent oder 27 Milliarden Euro auf 109,7 Milliarden Euro. Das sind 16,4 Milliarden Euro mehr als bisher im Finanzplan bis 2029 vorgesehen waren. Hinzu kommen 30 Milliarden Euro aus dem 100-Milliarden-Euro -Sondervermögen.

Der neue Finanzplan bis 2030 sieht für 2028 einen großen Sprung des Einzelplans 14 auf 153,9 Milliarden Euro vor. Das ist das erste Jahr, in dem keine Ausgaben aus den 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen mehr erfolgen. Für 2029 soll der Einzelplan 14 um neun Milliarden Euro auf 169,9 Milliarden Euro ansteigen. 2030 sind 183,7 Milliarden Euro eingeplant.

Die deutlichen Erhöhungen im Einzelplan 14 setzen vor allem die Industrie unter Druck. Denn der Zuwachs an Haushaltsmitteln kann nur genutzt werden, wenn die Industrie Wehrmaterial ausliefert, das in der Truppe eingesetzt werden. Demnach müssten im nächsten Jahr die Auslieferungen sprunghaft ansteigen.

Weiterer Ablauf

Die Bundesregierung leitet den Entwurf des Haushaltsgesetzes dem Bundestag zu. Im September wird die 1. Lesung im Bundestag erwartet mit der viertägigen Generaldebatte. Anschließend wird der Entwurf an den Haushaltsausschuss überwiesen. In den Beratungen unter Einbeziehung von Vertretern der Ministerien werden Beschlussempfehlungen für das Plenum erarbeitet. In der Bereinigungssitzung Mitte November werden die finalen Änderungen und die Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung in den Gesetzentwurf eingearbeitet.

Anfang Dezember folgt nach 2. und 3. Lesung die Beschlussfassung im Parlament. Das beschlossene Gesetz wird dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Nach positivem Votum des Bundesrats und anschließender Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in Kraft. Bei normalem Verlauf könnte das Haushaltsgesetz 2027 rechtzeitig am 1. Januar 2027 rechtskräftig werden.

Gerhard Heiming