Russland führt seit nunmehr vier Jahren einen imperialen Eroberungskrieg gegen die Ukraine. Zeit für ein paar grundsätzliche Einordnungen, findet unser Kolumnist Hans-Peter Bartels.
Geopolitik, Verteidigung und militärische Abschreckung sind die Themen der Stunde. Überall in unserer Gesellschaft wird darüber diskutiert, politische Akteure äußern sich, immer mehr Medienleute berichten über diese Themen. Und immer wieder ärgert sich der sachkundige Teil des Publikums über die immer gleichen falschen Phrasen, Halbinformiertheiten und Wurschtigkeiten im öffentlichen Schreiben und Sprechen.
In stereotyper Nachplapperei heißt der Krieg Russlands gegen die Ukraine bei denjenigen, die sich besonders korrekt ausdrücken wollen, stets „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“. Als ob ein Angriffskrieg nicht immer völkerrechtswidrig wäre. Und als ob der Begriff „Angriffskrieg“ überhaupt den Tatbestand vollständig erfassen könnte. Tatsächlich hat die Atom-Supermacht Russland ihren Nachbarn Ukraine überfallen und führt seit nunmehr vier Jahren einen imperialen Eroberungskrieg, das heißt, einen Krieg zur Annexion von großen Territorien der Ukraine und zur Unterwerfung des ganzen Landes. Moskau nennt das zynisch „militärische Spezialoperation“.
Im Übrigen ist „Völkerrechtswidrigkeit“ nicht unbedingt geeignet als Moralmaßstab. Der völkerrechtswidrige Einmarsch Vietnams in Kambodscha 1978 fand ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrats statt, befreite aber das Nachbarland vom mörderischen Pol-Pot-Regime, das bereits über eine Million eigene Landsleute umgebracht hatte. Und auch für den Kosovokrieg der NATO gegen Rest-Jugoslawien 1999 gab es keine völkerrechtliche Legitimation durch ein UN-Mandat, wohl aber entscheidende humanitäre Gründe. Den größten Teil ihrer Geschichte waren die Vereinten Nationen durch die Vetomacht jeweils einzelner ihrer ständigen Sicherheitsratsmitglieder daran gehindert, als völkerrechtschöpfende Institution das Gewaltverbot der UN-Charta wirksam durchzusetzen.
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