Am Abend des 70. Geburtstags der Bundeswehr haben sich CDU/CSU und SPD nach zähem Ringen auf Eckpunkte eines neuen Wehrdienstes verständigt. Das Modell kombiniert Freiwilligkeit, Wehrerfassung und eine mögliche Bedarfswehrpflicht – doch Status, Wirksamkeit und Umsetzungskapazitäten sind weiter ungeklärt.

Das beschlossene Modell

Die Fraktionen betonen in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 13. November eine deutliche Abkehr von der alten Wehrpflicht bei fortbestehender Freiwilligkeit. Zugleich wird die Wehrerfassung wieder aufgenommen. Dazu erhalten ab dem kommenden Jahr alle 18-Jährigen einen Fragebogen. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend. Mit Inkrafttreten am 1. Januar 2026 beginnt die verpflichtende Musterung der ab dem 1. Januar 2008 geborenen Männer – also der dann 18-Jährigen –, „schrittweise entsprechend dem Aufbau der Musterungskapazitäten“.

Im Zentrum der Hauptstadt: 280 Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr bekannten sich bei ihrem Feierlichen Gelöbnis zum 70. Gründungstag der Bundeswehr auf dem Bundesforum in Berlin zur Verteidigung von Recht und Freiheit. (Foto: Bundeswehr/Christoph Kassette)

Laut Fraktionsspitzen sollen alle rund 700.000 Angehörigen eines Jahrgangs angeschrieben werden; Männer sind zur Antwort und – mit Gesetzesinkrafttreten – zur Musterung verpflichtet, Frauen können freiwillig antworten. Der Verteidigungsminister kündigte in der Pressekonferenz eine flächendeckende Musterung mit „vollständiger Erreichung im Sommer 2027“ an.

Zur Attraktivität heißt es: Wer freiwillig dient, erhält rund 2.600 Euro brutto pro Monat. Ab zwölf Monaten Verpflichtungsdauer ist der Status Soldat auf Zeit (SaZ 1) vorgesehen, inklusive eines Führerscheinzuschusses.

Der Aufwuchspfad

Das Konzept aus Wehrerfassung, verpflichtender Musterung und gesetzlich verankertem Aufwuchspfad soll einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen schaffen, mit dem die Bundeswehr künftig bedarfsgerechter aufgestellt werden kann. Bleibt die Zahl der Freiwilligen hinter den politisch gesetzten Zielkorridoren zurück, sieht das Modell vor, dass der Bundestag sich erneut mit der Frage zusätzlicher Verpflichtungselemente befasst. Erst dann käme – ohne Automatismus – eine Bedarfswehrpflicht als weitere Option in Betracht, über die im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens entschieden werden müsste.

Bedarfswehrpflicht – neuer Mechanismus zwischen Freiwilligkeit und Pflicht

Gemeint ist kein unmittelbares Reaktivieren der (nur ausgesetzten) allgemeinen Wehrpflicht, sondern ein parlamentarisch zu aktivierendes Instrument für Ausnahmelagen. Es würde nur bei erkennbarem Personal- oder Sicherheitsbedarf greifen und auf den durch Wehrerfassung und Musterung ermittelten Jahrgängen aufsetzen. Übersteigt deren Zahl den Bedarf, wäre als „ultima ratio“ ein Zufallsverfahren denkbar. Ein Automatismus ist nicht vorgesehen.

Nach Auffassung der Regierungsfraktionen soll die Bedarfswehrpflicht mehr Steuerbarkeit ermöglichen: politisch aktivierbar, wenn der Bedarf es verlangt, gestützt auf Erfassung und Musterung. Zugleich steht die Kernfrage im Raum, ob es dieses zusätzliche Instrument überhaupt braucht. Denn realistisch würde „Bedarf“ in Spannungs- oder Verteidigungsfällen entstehen – genau dann, wenn die reguläre Wehrpflicht (derzeit ausgesetzt) ohnehin reaktivierbar wäre. Kritiker warnen vor Verkomplizierung und unklarer Abgrenzung zur bestehenden Rechtslage – mit potenziell mehr Verfahren als Wirkung und vielen offenen Detailfragen von Status bis sozialer Absicherung.

Offene Punkte und Streitfragen

Die Unschärfen beginnen bei der Rechtsstellung. Aus dem durch die Regierungsfraktionen verteilten „One-Pager“ geht nicht klar hervor, ob Freiwillige mit rund 2.600 Euro brutto automatisch als vollwertige Zeitsoldaten gelten oder ob eine neue Zwischenkategorie entsteht. Davon hängen zentrale Punkte ab. Von der Besoldung über Sozialversicherung bis hin zu Fürsorge- und Schutzrechten.

Unklar ist auch die Wirksamkeit für den personellen Aufwuchs. Zwar erweitert die Musterung die Erfassungsbasis, doch beantwortet sie nicht die Kernfrage, wie viele sich tatsächlich freiwillig melden – und ob ein als „ultima ratio“ skizziertes Losverfahren gesellschaftlich tragfähig wäre.

Schließlich steht die praktische Umsetzung im Raum. Der Kapazitätsaufbau soll „schrittweise“ erfolgen. Wie schnell lässt sich das ohne Kreiswehrersatzämter realisieren und woher kommen flächendeckend genügend (Militär-)Ärztinnen und -Ärzte für belastbare Tauglichkeitsuntersuchungen? Solange diese Punkte offen bleiben, bleibt auch der Anspruch, kurzfristig spürbare Personaleffekte zu erzielen, eine offene Wette.

Alexander Hoffmann (l-r), CSU-Landesgruppenchef, Matthias Miersch, SPD-Fraktionsvorsitzender, Jens Spahn (CDU), Vorsitzender der Unions-Fraktion im Bundestag, und Boris Pistorius (SPD), Bundesminister der Verteidigung, geben eine Pressekonferenz zur Grundsatzeinigung im Streit um die Wehrdienst-Reform.

Weihnachtswunsch des Ministers: Weniger Debatte, mehr Einigkeit

Zum Abschluss der Pressekonferenz formulierte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) dazu sogar einen Weihnachtswunsch: „Ich würde gerne einen Wunsch äußern. Wir haben in sechs Wochen Weihnachten und ich hätte den Wunsch, dass wir vielleicht den Fokus etwas verschieben. (…) Vielleicht sollten wir uns alle gemeinsam darauf fokussieren, deutlich zu machen, wie attraktiv, wie notwendig und wie sinnvoll der Dienst bei der Bundeswehr ist.“

Politisch ist der Wunsch nach einer verschobenen Debatte hin zu Attraktivität und Sinn des Dienstes nachvollziehbar, normativ bleibt er heikel: In einer offenen Gesellschaft lässt sich öffentlicher Streit über Auswahl- und Pflichtfragen nicht per Ministerwort einhegen. Die Menschen werden darüber diskutieren, unabhängig davon, was sich der Verteidigungsminister zu Weihnachten wünscht.

Jürgen Fischer