Der Deutsche Bundestag hat sich am 9.Oktober in erster Lesung mit zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst. Zur Debatte standen die Entwürfe der Gesetze zur „Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ und „zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“. Hintergrund ist der aktuell hohe Bedarf zur schnellen Modernisierung der Infrastruktur und für die schnelle, bedrohungsgerechte Ausrüstung der Bundeswehr.

Die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Gitta Connemann brachte die Gesetzentwürfe in den Bundestag ein. (Foto: Screenshot Parlamentsfernsehen)

Vergabe öffentlicher Aufträge soll schneller und flexibler werden

„Die öffentliche Beschaffung muss einfacher, schneller und flexibler werden, um die staatliche Reaktion auf die derzeitigen großen und dringlichen Herausforderungen, etwa die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Erneuerung und Verbesserung der Infrastruktur und die beschleunigte Digitalisierung angemessen zu unterstützen. Vergabeverfahren müssen beschleunigt, das Vergaberecht vereinfacht werden,“ schreibt die Bundesregierung in der Begründung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Mit dem Gesetz sollen die Anpassungsmöglichkeiten im europarechtlichen Rahmen genutzt werden.

Wichtige Elemente sind die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die Reduzierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren.

Bundesminister Boris Pistorius erläuterte den Gesetzentwurf zur „beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ im Bundestag. (Foto: Screenshot Parlamentsfernsehen)

Planung und Beschaffung für die Bundeswehr werden beschleunigt

Eine ähnliche Zielsetzung verfolgt das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr. „Der Faktor Zeit ist entscheidender denn je. Die Bedrohungslage erlaubt keinen Aufschub,“ sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag. „Wir beschleunigen nicht nur die Prozesse für die Beschaffung von Rüstungsgütern, sondern beispielsweise auch von Bekleidung, Verpflegung und Sanitätsmaterial, Sämtliche Infrastruktur- und Bauleistungen werden ebenfalls von den Vereinfachungen erfasst.“

Der Gesetzentwurf sieht für die Beschleunigung vier Kategorien vor: Ausnahmen vom Vergabeverfahrensrecht (Teil 2 des Gesetzes), Erleichterungen des Vergabeverfahrens (Teil 3), Besonderheiten im Vergabeverfahren (Teil 4) und Beschleunigte Nachprüfungsverfahren (Teil 5).

Die Redner aus der Opposition mahnten u.a. die Beteiligung der mittelständischen Industrie und des Handwerks an. Direktvergaben und der Verzicht auf Losvergabe dürften nicht zur Benachteiligung führen.

Ausschüsse beraten

Die Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Gerhard Heiming