Nach elf Stunden Bereinigungssitzung konnte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Beratung über den Haushalts 2025 abschließen. Mit Ausgaben in Höhe von 502,6 Milliarden Euro ist die Beschlussempfehlung für das Plenum um 460 Millionen Euro niedriger als der Regierungsentwurf. Gegenüber dem Vorjahr beträgt die Steigerung allerdings 5,4 Prozent. Die Differenz zu den Einnahmen wird durch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 81,9 Milliarden Euro ausgeglichen. Nimmt man Sondervermögen und Bereichsausnahem hinzu, wächst der Kreditbedarf für 2025 auf 140 Milliarden Euro.
Bundeswehrhaushalt erreicht mit 62,3 Milliarden Euro Rekordniveau
Im Einzelplan 14 des BMVg sind mit 62,3 Milliarden Euro so viel Ausgaben ausgebracht wie nie zuvor. Durch einige Verschiebungen ist der Ansatz jedoch um 124,4 Millionen Euro niedriger als der Regierungsentwurf, allerdings 10,4 Milliarden Euro höher als im Vorjahr. Hinzu kommen aus dem Sondervermögen Bundeswehr 24,1 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen.
Während für den Eurofighter der Mittelansatz um 553 Millionen Euro auf 797 Millionen Euro stieg, wurden für die Beschaffung von Munition 20 Millionen Euro (von drei Milliarden Euro) und für Verwertung und Entsorgung von Bundeswehr-Material acht von 30,5 Millionen Euro gestrichen. Bei den Personalausgaben wurden die Ansätze um 411 Millionen Euro abgesenkt während für die Nachwuchswerbung mit 66 Millionen Euro acht Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen.

Im Sondervermögen wurden zahlreiche Verpflichtungsermächtigungen erhöht. So können Verträge geschlossen werden, deren Finanzierung erst in den kommenden Haushaltsjahren wirksam wird. Dazu zählen unter anderem die wehrtechnische Forschung, die Erprobung für das Spähfahrzeug Neue Generation, Munition für das Zukünftige System Indirektes Feuer großer Reichweite, D-LBO, die Entwicklung des Eurofighters, Infrastrukturmaßnahmen für den F-35 sowie die Fregatte F126. Für die F126 wurden Ausgaben in Höhe von 671 Millionen Euro gesperrt.
Rüstungsverkäufe Government-to-Government
Unter den Maßgabebeschlüssen, mit denen der Haushaltsausschuss Bedingungen und Auflagen für die Durchführung des Haushalts festlegt, ist eine besonders herauszuheben: Zugelassen wird, dass Personal- und Sachmittel aus dem Einzelplan zur Unterstützung von Rüstungsexporten über sogenannte Government-to-Government-Vereinbarungen (Aufträgen zwischen Regierungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit) eingesetzt werden.
Diese Regelung ist auch im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes enthalten, über den der Haushaltsausschuss am 4. September beraten hat. Damit soll die Regierung in die Lage versetzt werden, Rüstungsgüter bei der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zu bestellen und diese an die Regierung anderer Länder zu übergeben. Das entspricht in etwa dem Verfahren „Foreign Military Sales“ der US-Regierung. „Ein solcher Regierungsverkauf fehlt bislang im Instrumentenkasten der Bundesregierung“, begründeten die Koalitionsfraktionen die Regelung. Solche Regierungsverkäufe an Partnerstaaten würden den Bundeshaushalt nicht belasten.
Rechtskräftiger Haushalt 2025 zu Beginn des 4. Quartals
Die in der Bereinigungssitzung festgelegte Endfassung des Haushalts 2025 geht nun an den Deutschen Bundestag, der sich in der Haushaltswoche ab 15. September in zweiter Lesung mit dem Bundeshaushalt befasst. Erwartet werden Änderungs- und Entschließungsanträge der Fraktionen. Es wird über alle Einzelpläne im Detail debattiert, wobei es traditionell beim Etat des Bundeskanzlers zu einer Generaldebatte kommt. Für den 18. September ist die dritte Lesung angesetzt, die mit einer namentlichen Abstimmung über das Haushaltsgesetz abgeschlossen werden soll. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse dürfte die mehrheitliche Zustimmung des Bundestages sicher sein.
Das beschlossene Gesetz wird anschließend dem Bundesrat zugeleitet, dessen Zustimmung benötigt wird, damit das Gesetz Rechtskraft erlangen kann. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist für den 26. September angesetzt. Anschließend setzt der Bundespräsident mit seiner Unterschrift das Gesetz in Kraft. Damit könnte der Haushalt 2025 mit Beginn des vierten Quartal rechtskräftig sein und die vorläufige Haushaltsführung aufgehoben werden.
Für den Bundestag geht der Haushaltsmarathon weiter. Am 23. September beginnt die erste Haushaltswoche für den Haushalt 2026 mit der ersten Lesung des Gesetzentwurfs.
Gerhard Heiming












