Es hat Jahre intensiver Abstimmungen und beharrlichem Einsatz gebraucht, um einen längst überfälligen Meilenstein in der Soldatenversorgung zu erreichen. Am 31. Januar 2025 verabschiedete der Bundestag das „Artikelgesetz Zeitenwende“ – ein umfassendes Reformpaket zur Stärkung der personellen Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Inmitten dieser umfangreichen Neuerungen gelang es, eine entscheidende Weichenstellung umzusetzen: die Abschaffung der Zuverdienstgrenzen für pensionierte Soldatinnen und Soldaten. Diese Lösung ist das Ergebnis jahrelanger intensiver Abstimmungen und Überzeugungsarbeit innerhalb eines ressortübergreifenden Reformpakets.

Betroffen sind all jene, die entweder aufgrund ihres Alters oder infolge einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind. Die Neuerung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 und besagt, dass zusätzliche Einkommen – egal ob aus öffentlichem Dienst oder Privatwirtschaft – nicht mehr auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden.