Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 ist am 27. Juni im Bundestag eingetroffen. Die formale Einbringung des Haushaltsgesetzes steht am 8. Juli auf der Tagesordnung des Bundestages. Ab dem 9. Juli werden in erster Lesung die Einzelpläne der Ressorts behandelt. Es beginnt mit der traditionellen Generaldebatte rund um den Etat des Bundeskanzleramts.

Der Einzelplan 14 für die Verteidigung steht um 15:55 auf der Tagesordnung. Eineinhalb Stunden sind für die erste Lesung des Etatentwurfs eingeplant.

Bekanntlich sollen die Ausgaben des Verteidigungsetats auf 62,43 Milliarden Euro (ohne Sondervermögen) anwachsen, gegenüber 51,95 Milliarden Euro im Vorjahr.

Im Titel „Kommandobehörden und Truppen, Sozialversicherungsbeiträge, Fürsorgemaßnahmen und Versorgung für Soldatinnen und Soldaten“ sind Gesamtausgaben in Höhe von 20,4 Milliarden Euro ausgebracht (2024: 18,84 Milliarden Euro). Davon machen allein die Personalkosten schon 17,43 Milliarden Euro aus. (2024: 16,1 Milliarden Euro).

Der Bundestag steuert die Arbeit der Bundesregierung über die Haushaltsgesetzgebung. (Foto: DBT J.F. Müller)

Deutlich mehr Geld für Beschaffungen

Für Ausgaben für militärische Beschaffungen sind mit 8,24 Milliarden Euro rund 5,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr veranschlagt.

Beschaffungsschwerpunkte im EPl 14
(in Milliarden Euro)
Munition 3,05
Schiffe und sonstiges Marinegerät 0,14
Flugzeuge und sonstiges flugtechnisches Gerät 0,36
Radpanzer mittlere Kräfte (erstmalig) 1,12
Summe 4,67

Der Wirtschaftsplan 2025 zum Sondervermögen Bundeswehr sieht zudem kreditfinanzierte Ausgaben in Höhe von rund 24,06 Milliarden Euro vor. 21,64 Milliarden Euro davon gehen in die militärische Beschaffung.

Für die Materialerhaltung sieht der Entwurf eine leichte Steigerung auf 6,79 Milliarden Euro vor.

Für die Unterbringen der Soldatinnen und Soldaten sind Ausgaben von 9,79 Milliarden Euro eingeplant. Die „Investitionen und Aufwendungen für Baumaßnahmen der Bundeswehr“ sollen von 1,69 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 1,91 Milliarden Euro steigen.

Von der geplanten Erhöhung des Verteidigungsetats um rund 10,5 Milliarden Euro kommen mit 5,5 Milliarden Euro nur die Hälfte den Beschaffungen zugute. Eine eher magere Bilanz, auch, wenn man berücksichtigt, dass aus dem Sondervermögen erhebliche Mittel in die Beschaffung fließen und es schwer wird, die zusätzlichen Mittel bis Jahresende zu nutzen.

Weiterer Ablauf

Am Ende der ersten Haushaltswoche wird der Entwurf des Haushaltsgesetzes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen.

Trotz Sommerpause des Parlaments sind die Beratungen im Haushaltsausschuss für die 31., 35. und 36. Kalenderwoche angesetzt. Der Verteidigungshaushalt steht am 30. Juli auf der Tagesordnung. Die Bereinigungssitzung, in der letzte Änderungen eingebracht und die Gesamtabstimmung des Haushalts vorgenommen wird, ist für den 4. September geplant. Sie schließt ab mit den Beschlussempfehlungen für das Plenum, das sich ab 16. September in 2. und 3. Lesung mit dem Bundeshaushalt befasst mit der Zielsetzung, das Haushaltsgesetz zu beschließen.

Es folgen die Abstimmung im Bundesrat, der für den 26. September eine Sitzung angesetzt hat, und die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten.

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt könnte der Haushalt noch im September in Kraft treten, gerade ein Vierteljahr vor Jahresschluss.

Gerhard Heiming