Der Bundesfinanzminister hat das Aufstellungsrundschreiben für die Bundeshaushalte 2025 und 2026 herausgegeben und damit die Termine für die Aufstellungsverfahren bekanntgegeben.

Beide Haushalte sind gegenüber dem Standardterminplan im Verzug. Bis der Haushalt 2025 rechtskräftig wird, gilt die vorläufige Haushaltsführung, während der der Bund grundsätzlich keine neuen Verpflichtungen eingehen darf. Der Haushalt 2026 kann noch rechtzeitig zum Beginn 2026 in Kraft treten.

Der Haushalt 2025 setzt auf dem Regierungsentwurf vom 16. August 2024 auf mit den in den Ausschüssen bereits beschlossenen Änderungen. Wesentliche Änderungen ergeben sich aus dem Neuzuschnitt der Ministerien und der Bereichsausnahme für Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit gem. Grundgesetzänderung vom 24. März.

Im Finanzministerium spielt der neue Finanzminister Lars Klingbeil eine entscheidende Rolle bei der Aufstellung der Bundeshalte. (Foto: PD A. Savin)

Neuzuschnitt der Ministerien

Im Organisationserlass vom 6. Mai hat der Bundeskanzler die Bildung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) angeordnet, die Namen der Ministerien festgelegt, sofern sie sich geändert haben, und für eine Reihe von Ministerien die Abgabe und Aufnahme von Aufgaben angeordnet. Von dieser Regelung sind elf Ministerien, darunter das neue BMDS, und das Bundeskanzleramt betroffen.

BMF, BMI, BMJV, BAS, BMLEH, BMBFSFJ, BMUKNS, BMFTR, BMZE, BMDS, BMWSB, BKA,

Mit der Umgliederung der Ministerien müssen die entsprechenden Haushaltsansätze für Personal und Projekte umgesetzt werden. Daher sind zahlreiche erhebliche Änderungen in den Haushaltsentwurf einzuarbeiten.

Bereichsausnahme

Mit der Grundgesetzänderung vom 24. März sind Aufwendungen für Verteidigung und Sicherheit, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, von der Schuldenbremse ausgenommen. Diese müssen nach dem Aufstellungsrundschreiben getrennt ausgewiesen werden. „Die Bereichsausnahmen müssen immer eindeutig identifizierbar sein,“ so das BMF. Die Ansätze in den einzelnen Titeln müssen vollständig entweder unter die Bereichsausnahme fallen oder nicht. Auch die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Titeln oder Verstärkungen müssen immer eindeutig zuordenbar sein.

Das bedarf einer umfassenden zeitaufwendigen Entflechtung von Titeln und zum Teil der Aufnahme neuer Titel.

Sondervermögen Infrastruktur

Am 24. März wurde auch die Errichtung des neuen Sondervermögens Infrastruktur im Grundgesetz verankert. Dafür soll mit dem Haushalt 2025 auch ein Wirtschaftsplan aufgestellt werden. Für 500 Milliarden Euro müssen mehrere Ministerien und die Bundesländer Projekte vorschlagen. Dafür ist der Zeitplan sehr eng. Beim Sondervermögen Bundeswehr war der erste Wirtschaftsplan Ende 2022 im Wesentlichen eine Struktur mit grober Zuordnung der Finanzmittel. Mit der ersten Neuauflage Ende 2023 erfolgte eine Konkretisierung mit Projekten. Mehr ist jetzt für den Wirtschaftsplan Infrastruktur nicht zu erwarten.

Termine Haushalt 2025

Sach- und Personalanmeldungen der Ressorts 23. Mai
Kabinettsbeschluss Regierungsentwurf 25. Juni *)
Zuleitung an Bundestag und Bundesrat 27. Juni
1. Lesung 8. bis 11. Juli (1. Haushaltswoche)
Bereinigungssitzung Haushaltsausschuss 4. September
2. und 3. Lesung 16. bis 19. September (2. Haushaltswoche)
Bundesrat 26. September

*) zeitgleich mit Beschluss zum Haushalt 2026

Nach anschließender Unterschrift durch den Bundespräsidenten könnte der Bundeshaushalt 2025 spätestens am 1. Oktober rechtskräftig werden.

In dem verbleibenden Vierteljahr können mit neuen Vorhaben keine nennenswerten Haushaltsmittel mehr abfließen. Daher ist nicht zu erwarten, dass der Verteidigungshaushalt gegenüber den bisherigen Ansätzen wesentlich wachsen wird. Vielleich gibt es das eine oder andere Signal, um die Inanspruchnahme der Bereichsausnahme zu dokumentieren.

Termine Haushalt 2026

Informationen der Ressorts für Eckwerte 23. Mai
Kabinettsbeschluss Eckwerte 2026 bis 2029 25. Juni *)
Sach- und Personalmeldungen 8. Juli
Kabinettsbeschluss Regierungsentwurf Haushalt 2026, Finanzplan bis 2029 30. Juli
Zuleitung an Bundestag und Bundesrat 15. August
1. Lesung 23. bis 26. September (1. Haushaltswoche)
Bereinigungssitzung Haushaltsausschuss 13. November
2. und 3. Lesung 25. bis 28. November (2. Haushaltswoche)
Bundesrat 19. Dezember

*) zeitgleich mit Beschluss zum Haushalt 2025

Nach dem um rund drei Monate verzögerten Start der Haushaltsaufstellung 2026 ist die Planung so angelegt, dass der Haushalt 2026 zum Jahresbeginn 2026 rechtskräftig ist. Welche Absicht die Bundesregierung bei der Erfüllung des im Juni 2025 erneuerten NATO-Zieles hat, wird sich am Finanzplan 2026 bis 2029 ablesen lassen.

Fünf Prozent – oder ?

Beobachter erwarten, dass die NATO-Staaten auf dem Gipfeltreffen am 24. bis 26. Juni in Den Haag als Ziel für die Verteidigungsausgaben 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts festlegen wird, zuzüglich 1,5 Prozent für Infrastrukturmaßnahmen, die der Verteidigung zugutekommen. Für Deutschland würde das eine Steigerung des Verteidigungsausgaben auf rund 150 Milliarden Euro bedeuten, zuzüglich rund 60 Milliarden Euro für Infrastruktur.

Während Außenminister Johann Wadephul die Forderung positiv kommentiert hat, steht Verteidigungsminister Boris Pistorius der reinen Zahl skeptisch gegenüber, vielmehr müssten die Fähigkeitsforderungen erfüllt werden. Finanzminister Lars Klingbeil warnte vor überzogenen Forderungen, will aber die Bundeswehr angemessen ausstatten und sich am NATO-Ziel orientieren.

Wenn Deutschland die neue Forderung realisieren will, geht das nicht auf einmal. Bereits beim Sondervermögen Bundeswehr, das durchschnittlich 20 Milliarden Euro jährlich für Beschaffungen bereitstellte, zeigte sich, wie schwer es ist, die Mittel vollständig auszuschöpfen – vor allem wegen fehlenden Verwaltungspersonals, das ausreichend viele Projekte haushaltsreif machen könnte. Außerdem sind die Prozesse für schnelle Beschaffungen nicht effizient genug. In der Industrie fehlt es noch an ausreichend Kapazitäten, um die bestellten Produkte und Dienstleistungen schnell liefern zu können. Die Lieferzeiten für begehrte Produkte betragen drei bis fünf Jahre, bei Schiffen sogar eine Dekade. Zudem fehlt es allenthalben an Personal, das die Waffensysteme einsetzen kann.

Es kommt also darauf an, im mittelfristigen Finanzplan den Aufwuchs des Verteidigungshaushalts zu dokumentieren. 2028 muss der Ansatz deutlich über 75 Milliarden Euro liegen, das ist die Summe die nach gültiger Planung in den nächsten Jahren für Verteidigungsetat und Sondervermögen zusammen veranschlagt ist. Wenn danach der Verteidigungsetat um jährlich zehn Milliarden Euro ansteigen würde, könnte bis Mitte der 2030er Jahre das 3,5 Prozent-Ziel erreicht werden.

Um die Planungssicherheit für die Truppe, die Verwaltung und für die Industrie weiter zu stärken, könnte die Regierung ein „Militärprogrammgesetz“ einbringen, in dem die Planung zur Ausstattung der Bundeswehr für einen überschaubaren Zeitraum mit Projekten und zugeordneten Finanzmitteln weitgehend festgelegt wird.

Gerhard Heiming