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Die MGCS-Projekt Company GmbH kann nach der Freigabe durch das Bundeskartellamt am 4. April gegründet werden. In dem Freigabe-Bescheid stellt die Behörde fest, dass das Gemeinschaftsunternehmen der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und Thales SIX GTS France SAS als Hauptziel die industrielle Entwicklung des modularen „Main Ground Combat Systems“ (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation anstrebt.

„Ein wichtiger Aspekt für unsere Bewertung solcher Vorhaben ist die Frage, ob die Unternehmen das fragliche Projekt auch jeweils alleine hätten realisieren können. Das ist hier nach unseren Ermittlungen nicht der Fall – vielmehr ergänzen sich die bisherigen Tätigkeitsbereiche von Rheinmetall und KNDS weitgehend. Darüber hinaus stehen die Unternehmen bei der Entwicklung und Produktion von gepanzerten Militärfahrzeugen im Wettbewerb zu anderen starken Unternehmen,“ erläuterte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die Entscheidung.

Kennzeichen des MGCS ist das Mehrplattformkonzept mit Fähigkeiten auf verschiedenen (bemannten und unbemannten) Plattformen, wie hier in einer Anmutung dargestellt. (Grafik: Hensoldt)

Das Bundeskartellamt hat die beteiligten Unternehmen wie folgt charakterisiert:

  • Rheinmetall sei ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung.
  • Bei KNDS handele es sich um einen deutsch-französischen Rüstungskonzern, der aus der Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Rüstungskonzerns Nexter entstanden sei. Der französische Staat ist anteilig an KNDS beteiligt.
  • Thales ist ein französisches multinationales Technologieunternehmen, das weltweit insbesondere in den Hauptbereichen Digitale Identität und Sicherheit, Verteidigung und Sicherheit, Aerospace und Space tätig ist.

Im Bereich der gepanzerten Militärfahrzeuge komme es zu gewissen Überschneidungen der bisherigen Tätigkeiten von Rheinmetall und KNDS, Thales sei in diesem Bereich bisher nicht tätig. Aufgrund der Besonderheiten des vor allem von einzelstaatlichen Ausschreibungen geprägten Marktes führen diese aber nicht zu wettbewerblichen Bedenken, schreibt das Bundeskartellamt.

Die vier Projektgesellschaften haben am 23. Januar im Beisein der Verteidigungsminister Sébastien Lecornu aus Frankreich und Boris Pistorius aus Deutschland den Gesellschaftervertrag unterschrieben (ESuT berichtete). Die Gesellschaft soll als einzige Auftragnehmerin im Auftrag der deutschen und der französischen Regierung das MGCS bis zur Serienreife entwickeln.

Die Verhandlungen für die erste Phase des LPA-Entwicklungsvertrags haben begonnen. LPA bedeutet Level of Pillar Approach und verweist auf die Aufgliederung des Projekts in Pillars, in denen die Arbeiten im Gemeinschaftsprojekt MGCS auf acht Technologiesäulen verteilt und nationalen Ressourcen zugeordnet werden (ESuT berichtete). Absicht ist es, den LPA-Vertrag mit einem Volumen im hohen dreistelligen Millionen Euro-Bereich noch in diesem Jahr dem Parlament mit einer 25-Mio.-Euro-Vorlage zur Billigung vorzulegen. Die Ende März durch Grundgesetzänderung ermöglichte bessere Finanzausstattung der Bundeswehr könnte zu einer beschleunigten Entwicklung führen, damit der avisierte Termin zum Beginn der Serienfertigung Mitte der 2040er Jahre vielleicht vorgezogen werden kann. Aus Sicht der Bedrohung wäre das wünschenswert.

Bisher ist geplant, dass die Phase 1 mit der Entwicklung der Komponenten und in Einzelfällen auch dem Bau von Demonstratoren sowie den anschließenden Auswahlentscheidungen etwa vier Jahre dauern soll. In der folgenden Phase 2 werden Demonstratoren gebaut und getestet und die endgültige Konfiguration des MGCS festgelegt. Die Phase 3 befasst sich dann mit der Serienreifmachung.

Gerhard Heiming