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Unternehmen aus Drittstaaten ohne Abkommen mit der EU haben keinen Anspruch auf Zugang zu Vergabeverfahren. Das EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2024 (Rs. C-652/22) hebt die bisherige deutsche Rechtsprechung auf und stärkt das Konzept des „Level Playing Field”.

Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf, zuständig für die Nachprüfung aller VS-Aufträge der Bundeswehr, legt die EU-Richtlinien bislang großzügig aus. In seiner Drohnen-Entscheidung (31. Mai 2017, VII-Verg 36/16) führte er aus, dass alle Unternehmen Zugang zu EU-Vergabeverfahren haben. Dafür sei weder ein Sitz in der EU noch ein Beitritt zum

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