Der Bundestag hat am 18. März mit 513 gegen 207 Stimmen drei Grundgesetzänderungen beschlossen, mit denen die Finanzierung der Verteidigung und der Infrastruktur Deutschlands auf eine neue Grundlage gestellt werden. Demnach rechnen Ausgaben für die Verteidigung, die ein Prozent der Wirtschaftsleistung überschreiten, nicht auf die Schuldenbremse an.
In zwei teils hitzigen Sondersitzungen hat der Bundestag dem von den Bundestagsfraktionen SPD und CDU/CSU mit Ergänzungen von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt.
Der Bundesrat hat am 21. März den Grundgesetzänderungen zugestimmt. Damit erlangen die Änderungen Rechtskraft, sobald sie nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind.

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