In seiner Plenarsitzung vom 21. Marz hat der Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag am 18. März mit Zweidrittelmehrheit beschlossenen Gesetz zur Änderung der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143h mit ebenfalls Zweidrittelmehrheit zugestimmt.
Der Bundesrat hatte eigens die Tagesordnung geändert und die Grundgesetzänderungen an den Beginn der Tagesordnung gezogen. Nach einer weniger hitzigen Debatte als im Bundestag stimmte der Bundesrat dem Gesetz mit 53 Stimmen zu. Damit wurde die Zweidrittelmehrheit um 7 Stimmen übertroffen. Nicht zugestimmt haben Länder, in denen die FDP und das BSW an der Regierungskoalition (Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Thüringen) beteiligt sind mit zusammen 16 Stimmen.
Mit der Zustimmung des Bundesrats zu dem Finanzierungspaket sind keine neuen Schulden beschlossen, wie der Baden-Württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann zutreffend bemerkte. Jetzt müsse der mögliche Finanzrahmen mit realen Projekten ausgefüllt werden. Dazu sei eine Planungsbeschleunigung erforderlich, die die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, einforderte, um das Geld buchstäblich auf die Straße zu bekommen.
Jetzt käme es darauf an, schnell die notwendigen Ausführungsgesetze zu beschließen, damit die verfügbaren Finanzmittel schnell bestimmungsgemäß genutzt werden können, sagte Andreas Bovenschulte, Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen. Ministerpräsident Markus Söder (Bayern) verwies auf die Bedrohungslage aus dem Osten, aus Moskau und den schwindenden Rückhalt aus dem Westen, die ein solches Finanzpaket notwendig gemacht haben. „Die Verteidigungsausgaben sind entscheidend, „Whatever it takes“ oder „No Limits“. Wir müssen alles dafür tun, dass Deutschland wieder zu einer der stärksten Armee in Europa wird und sich schützen kann, unser Land schützen kann. Investition in Technik, Drohnen, die wichtiger sind als Panzer, Raketenschutzschirme und am Ende wird es auch ohne eine Wehrpflicht, in welcher Form auch immer, nicht gehen, um die Landes- und NATO-Verteidigung zu organisieren“, so Söder wörtlich. „Deutschland meldet sich zurück.“
Drei „Z“ sieht Anke Rehlinger, die Ministerpräsidentin des Saarlandes als Rahmenbedingungen für die Umsetzung: Zielgenauigkeit, Zügigkeit und Zusätzlichkeit.
Auswirkungen
Mit der Grundgesetzänderung rechnen Ausgaben für die Verteidigung, die ein Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung (BIP) überschreiten, von der Schuldenbremse ausgenommen. Überdies wird ein Sondervermögen Infrastruktur mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro errichtet, von dem je 100 Milliarden Euro an die Länder und in den Klimatransformationsfonds gehen.
Kurzfristig ergibt sich für den Bundeshaushalt 2025 ein zusätzlicher Finanzierungsspielraum in Höhe von 18,8 Milliarden Euro (ESuT berichtete). Die Haushälter in den betroffenen Ressorts, besonders Verteidigung und Finanzen, müssen jetzt die neuen Handlungsmöglichkeiten in den Prozess zur Aufstellung des Haushalts einbringen. Wirklich beginnen kann die Arbeit aber erst, wenn die neue Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen hat.
Es gibt viel zu tun …
Zu den ersten Prioritäten der neuen Bundesregierung gehört die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025, den die Einnahmen und Ausgaben der Ministerien müssen schnell auf eine rechtliche Grundlage gestellt und die vorläufige Haushaltsführung beendet werden. Die Beschaffungen der Bundeswehr können jetzt auf längerfristige Basis gestellt werden. Auf den Zulauf von Ausrüstung wird sich das aber wenig auswirken.
Über 100 neue 25 Mio Euro-Vorlagen hat das BMVg für dieses Jahr angekündigt. Es ist davon auszugehen, dass sie alle vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages gebilligt werden. Hoffentlich gelingt es, kürzere Lieferzeiten mit der Industrie zu vereinbaren. Schließlich wird die Ausrüstung sofort benötigt.
Gerhard Heiming





