
Gesetzentwürfe für die Sondersitzung des Deutschen Bundestages am 13. März
Gerhard Heiming
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages zu einer Sondersitzung am 13. März einberufen. Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des gemeinsamen Gesetzentwurfs der Fraktionen von SPD und CDU/CSU, mit dem das Grundgesetz geändert werden soll, um die Finanzierung höherer Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur zu ermöglichen.
Die Fraktionen der Grünen und der FDP haben abweichende Gesetzentwürfe mit ähnlicher Zielrichtung vorgelegt.
Nach der Beratung im Plenum sollen die Gesetzentwürfe an den Haushaltsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden.
Der Haushaltsausschuss hat sich am 10. März über die Liste der Sachverständigen für die Sitzung am 13. März verständigt und sich von der Bundesregierung über den Kassensturz, die aktuelle Haushaltslage und über die Auswirkungen des vorgeschlagenen Sondervermögens und der Änderungen der Schuldenbremse informieren lassen.
In der für den 13. März anberaumten Sitzung führt der Ausschuss die öffentliche Anhörung der Sachverständigen durch. An der Sitzung sind 16 weitere Ausschüsse des Deutschen Bundestages, darunter der Verteidigungsausschuss, mitberatend beteiligt.
Kernpunkte der vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen
- Fraktionen der SPD und der CDU/CSU
– Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreiten, rechnen nicht auf die maximal zulässige Kreditaufnahme an
– Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für Investitionen in die Infrastruktur mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten, das nicht auf die maximal zulässige Kreditaufnahme anrechnet.
– Aus dem Sondervermögen stehen den Ländern 100 Milliarden Euro auch für Investitionen der Länder in deren Infrastruktur zur Verfügung.
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausgaben für die Gesamtverteidigung und für die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben, die 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreiten, rechnen nicht auf die maximal zulässige Kreditaufnahme an. Zu den vorgenannten Ausgaben zählen insbesondere solche für
- die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit, einschließlich des Ausbaus nachrichtendienstlicher Fähigkeiten, auch in Systemen kollektiver Sicherheit,
- die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten, krisenreaktive Maßnahmen der Auslandshilfe und die Stärkung internationaler Organisationen zur Friedenssicherung und
- den Schutz der Zivilbevölkerung, den Schutz der informationstechnischen Systeme und der Infrastruktur.
- Fraktion FDP
Erweiterung des mit Artikel 87a errichteten Sondervermögens Bundeswehr um zusätzlich 200 Milliarden Euro, das genutzt werden kann, sofern die Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien zwei Prozent des BIP übersteigen. Das Sondervermögen Bundeswehr soll in einen Verteidigungsfond für Deutschland überführt werden. Der bisherige Zweck des Sondervermögens, die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit, bleibt bestehen.
Ausblick
Die Positionen der drei Gesetzentwürfe sind stark unterschiedlich. Die Grünen und die FDP machen keine Aussagen zum Sondervermögen Infrastruktur.
Während die Grünen eine Ausweitung der mit den zusätzlichen Finanzmitteln zu unterstützenden Aufgaben in den Gesetzentwurf aufgenommen haben, will die FDP die Zweckbindung ausschließlich auf die Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben zurückführen.
Nach derzeitigem Beratungsstand ist das Ergebnis etwaiger Abstimmungen noch offen. Es ist absehbar, dass der Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU in der vorliegenden Form Änderungen erfahren muss, um in der für den 18. März geplanten Sitzung des Bundestages die notwendige Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen.
Überdies bleibt abzuwarten, ob die Fraktion der Linken mit ihrem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht Erfolg haben werden. Die Linken haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einberufung des 20. Bundestages zu einem Zeitpunkt, an dem der 21. Bundestag bereits gewählt ist und zu seiner konstituierenden Sitzung einberufen werden könnte.
Gerhard Heiming