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Im Rat der Außenminister vom 16. Dezember 2024 wurde das 15. Sanktionspaket gegen Russland angenommen. Maßgebliche Bestandteile des Pakets sind das weitere Vorgehen gegen die russische Schattenflotte, Aufnahme zahlreicher Personen und Einrichtungen, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung oder zur Destabilisierung der Situation in der Ukraine beitragen sowie die Verbesserung des rechtlichen Schutzes der EU-Zentralverwahrer. Erstmals verhängt die EU Maßnahmen gegen Urheber russischer hybrider Bedrohung und füllt damit eine frühere Ratsentscheidung mit Leben. Darüber hinaus sanktioniert Brüssel mehrere chinesische Akteure – ein Novum.

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