Das Kabinett hat am 6. November über einen Entwurf für die Einführung eines neuen Wehrdienstes beschlossen. Das teilte das Verteidigungsministerium an selben Tag mit.
Der Entwurf sieht vor, die 2011 ausgesetzte Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder einzuführen. Der Begriff „Wehrerfassung“ bezeichnet den Vorgang, mit dem die Bundeswehr in der Zeit der allgemeinen Wehrpflicht von den Personendaten der wehrpflichtigen Bürgern Kenntnis erlangte. Nachdem 2011 die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt wurde, wurde damit auch die Wehrerfassung ausgesetzt.
Das Bundesverteidigungsministerium rechtfertigt die Wiedereinführung der Wehrerfassung in seiner Pressemitteilung mit der zunehmenden geopolitischen Bedrohungslage und der damit zusammenhängenden Stärkung der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit der Bundeswehr.
Der Entwurf der neuen Wehrerfassung und Wehrüberwachung sieht vor, junge Männer im Alter von 18 Jahren zu verpflichten, einen digitalen Fragebogen auszufüllen. Frauen können diesen freiwillig ausfüllen. Der Fragebogen soll Auskunft über persönliche Daten und die Bereitschaft zum Wehrdienst geben.
Verteidigungsminister Boris Pistorius betonte: „Die Bundeswehr wird alles dafür tun, dass sie die Ausbildung als Bereicherung in ihrem Leben wahrnehmen werden. (…) Das neue Gesetz soll entscheidend dazu beitragen, die Reserve zu stärken. Eine starke Bundeswehr muss auch auf eine starke Reserve zurückgreifen können.“
Der Entwurf muss nach dem Kabinettsbeschluss noch durch die Bundestagsausschüsse, den Bundestag und den Bundesrat. Geplant ist, dass das Gesetz im zweiten Quartal 2025 in Kraft tritt. Ob dieser Plan angesichts der aktuellen Regierungskrise realisiert werden kann, ist zweifelhaft. Laut der Pressemitteilung laufen organisatorische Vorbereitungen für die Wehrerfassung innerhalb der Bundeswehr bereits parallel zum Gesetzgebungsprozess.
Der im Entwurf gewählte Ansatz des neuen Wehrdienstes setzt stark auf Freiwilligkeit und Attraktivität nach skandinavischem Vorbild. Es wird bewusst betont, dass es sich nicht um die Rückkehr zur alten Wehrpflicht handelt. Jungen Menschen soll die Sicherheitsfrage wieder bewusster werden.
Fraglich ist aber trotzdem, wie beispielsweise das Ignorieren des „verpflichtenden Fragebogens“ sanktioniert wird. Auch ist unklar, wie die ohnehin schon von Personalmangel eingeschränkte Bundeswehr logistisch und bürokratisch eine neue Wehrerfassung bewerkstelligen will. Auch die Erfassung von persönlichen Daten von Millionen junger Bürger könnte datenschutztechnisch problematisch für die neuen Pläne des Bundesministeriums für Verteidigung werden.
Redaktion / jd