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Insbesondere an wehrtechnische Unternehmen vergebene öffentliche Aufträge fallen unter das öffentliche Preisrecht. In der Anwendung der VO PR 30/53 kommt es in der Praxis oftmals zu Problemen bei der Preisbildung und Konflikten bei Preisprüfungen. Die Prüfung eines öffentlichen Auftrags bezieht sich auf die Feststellung des zwischen den Vertragspartnern zustande gekommenen Preistyps sowie auf die damit verbundene Bestimmung der Höhe des Preises durch einen Preisprüfer. Gerade mittelständische

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