Am 19. August hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Obwohl bereits in der Kabinettssitzung vom 17. Juli beschlossen, war nach einem verfassungsrechtlichen Gutachten erneut eine Überarbeitung erforderlich. Regierungssprecher Steffen Hebestreit konnte die Einigung erst am 16. August bekanntgeben. Nach der Einigung bleibt eine Finanzierungslücke von 12 Milliarden Euro, die nach derzeitigem Kenntnisstand über eine globale Minderausgabe erwirtschaftet werden. Dabei werden die Einzelpläne der Ressorts um einen bestimmten Betrag gekürzt, ohne die Beträge einzelnen Ausgabekategorien zuzuordnen.
Nachdem die Kabinettsmitglieder im Umlaufverfahren zugestimmt haben, erfolgte jetzt die Übergabe des Entwurfs an das Parlament zur Beratung und Beschlussfassung.
Mit 488,6 Milliarden Euro sind für 2025 271 Millionen Euro weniger angesetzt als im Vorjahr (falls der Nachtragshaushalt wie beantragt beschlossen wird). Als die drei größte Einzelpläne nennt der Informationsdienst „heute im Bundestag“ (hib) das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 179,3 Milliarden (entsprechend 37 Prozent des Gesamthaushalts). Es folge der Verteidigungsetat (ohne Sondervermögen der Bundeswehr) mit 53,3 Milliarden Euro (rund elf Prozent), vor dem Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit 49,7 Milliarden Euro (rund zehn Prozent).
Der Bundestag wird sich in der ersten Plenarsitzungen nach der Sommerpause ab 10. September in erster Lesung mit dem Regierungsentwurf befassen. Die bereist veröffentlichte Tagesordnung sieht zum Beispiel den Einzelplan 14 für das Verteidigungsministerium am 11. September vor.
Der Haushaltsentwurf steht seit der Beschlussfassung der Regierung unter starkem Beschuss nicht nur der Opposition, sondern auch aus den Reihen der Regierungskoalition. Zu den Kritikpunkten gehörte die Aufstockung des Verteidigungsetats um nur 1,25 Milliarden Euro statt der geforderten 6,5 Milliarden Euro. Das verspricht eine spannende Parlamentswoche, an deren Ende der Haushaltsentwurf an die Ausschüsse verwiesen wird.
Im Schwerpunkt befasst sich der Haushaltsausschuss in der Folgezeit mit dem Entwurf und erarbeitet Änderungsvorschläge, die in der Bereinigungssitzung am 14. November zur einer endgültigen Beschlussvorlage zusammengestellt werden. Dann folgen in der Sitzungswoche vom 25. bis 29. November die zweite und dritte Lesung mit abschließender Beschlussfassung.
So der Plan. Bisher ist die Aufstellung des Bundeshalts sehr holperig verlaufen. Nachdem es im März schon keinen Eckwertebeschluss der Bundesregierung gegeben hatte, legten die Ministerien ihre Planungen mit Fristverlängerung erst im Mai vor. Da die Ansätze die vorgesehenen Haushaltsansätze überschritten, waren viele Gespräche und Überzeugungsarbeit notwendig, um nach mehrmaliger Verschiebung am 17. Juli einen Beschluss zu fassen, der dann, wie beschrieben nachgebessert werden musste.
Im letzten Jahr musste die Bereinigungssitzung sogar erneut angesetzt werden, weil man sich nicht einigen konnte.
Die Anforderungen an den Haushalt und die Gegensätze, vor allem in der Regierungskoalition, sind nicht ausgeräumt. Daher würde es an ein Wunder grenzen, wenn der Plan für den Bundeshalt eingehalten wird. Bis dahin wird es spannende Auseinandersetzungen geben.
Der weitere Plan sieht vor, dass der Bundesrat sich am 20. Dezember mit dem Haushalt befasst. Danach folgen die Ausfertigung des Haushaltsgesetzes durch den Bundespräsidenten und die Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Das sollte bis 31. Dezember erledigt sein, damit nicht das Haushaltsjahr 2025 –wie das laufende Haushaltsjahr – mit einer vorläufigen Haushaltsführung beginnen muss.
Gerhard Heiming






