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Die erste Frage, die sich im Umgang mit Dual-Use Gütern stellt, ist: wovon reden wir hier eigentlich? Im alltäglichen Sprachgebraucht haben sich Begriffe wie Dual-Use oder doppelverwendungsfähig durchgesetzt.

Damit einher geht jedoch ein Missverständnis, unter der die praktische Regulierung des Exports solcher Güter immer wieder leidet: Es ist nicht so, als könnten Dual-Use-Güter sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke eingesetzt werden. Güter mit doppeltem Verwendungszweck, wie sie offiziell benannt werden, können entweder für militärische oder für zivile Zwecke eingesetzt werden. Dieser zunächst scheinbar feine sprachliche Unterschied ist erheblich und wird uns im Laufe dieses Beitrages immer wieder begegnen.

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