Print Friendly, PDF & Email

Das Europa-Parlament hat gestern der neuen Ukraine-Fazilität zugestimmt, mit der in den Jahren 2024 bis 2027 insgesamt 50 Milliarden Euro für die wirtschaftliche Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung sowie die Vorbereitung zum EU-Beitritt der Ukraine bereitgestellt werden sollen. Die EU-Kommission hatte im Juni die Einrichtung der Ukraine-Fazilität vorgeschlagen.

Das Parlament hat an die Auszahlung der Mittel zahlreiche Bedingungen geknüpft, wie aus der Pressemitteilung des Parlaments hervorgeht. Insbesondere müsse die Mehrparteiendemokratie in der Ukraine gewahrt werden und das Land müsse den Anforderungen an den EU-Beitritt näherkommen. Um die Fazilität transparent zu machen, soll ein Webportal eingerichtet werden, auf dem über die Verwendung der Gelder Rechenschaft abgelegt wird. Darin soll auch über Hilfen von Drittstaaten und internationalen Organisationen informiert werden.

blank
Das Europäische Parlament stellt 50 Milliarden Euro für die Unterstützung der Ukraine bereit. (Foto: David Diliff (CC BY-SA-3.0))

Zur Finanzierung der Maßnahmen – insbesondere des Wiederaufbaus – sollen auch Vermögenswerte der Russischen Föderation oder von Einrichtungen bzw. Einzelpersonen, die direkt mit dem russischen Angriffskrieg in Verbindung stehen, eingesetzt werden.

Die Ukraine-Fazilität soll Eingang in den EU-Langzeithaushalt finden. Da bereits 2024 Mittel fließen sollen, ist höchste Eile geboten. Im nächsten Schritt legt der Europäische Rat – das Gremium der Regierungschefs – seinen Standpunkt fest. Danach können Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten aufgenommen werden, um die Ukraine-Fazilität endgültig zu installieren.

Redaktion / gwh