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Der US-Kongress hat für das Haushaltsjahr 2023 Finanzmittel für 12 Drohnen vom Typ MQ-1C Gray Eagle 25M freigegeben. Dies geht aus einer Mitteilung des Herstellers des unbemannten Luftfahrzeugsystems (UAS) General Atomics Aeronautical Systems (GA-ASI) hervor.

Laut GA-ASI ging der nun bewilligten Finanzierung eine Forderung der US-Bundesstaaten voraus, die mithilfe der Gray Eagle-Drohnen die Einheiten der Nationalgarde der U.S. Army zu Multi Domain Operations (MDO) befähigen wollen. Zudem sollen die Einheiten dadurch schneller einsetzbar und die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit den neu aufgestellten Division Artillery Brigades (DIVARTY) gestärkt werden. Auch würden die neuen Drohnen die Fähigkeiten im Bereich des Katastrophenschutzes und des Heimatschutzes verbessern, so GA-ASI.

Weiterhin heißt es in der Mitteilung, dass der GE-25M mit dem neuen Eagle-Eye-Multimode-Radar und elektrooptischen/Infrarot-Sensoren ausgestattet sei und eine breite Palette zusätzlicher kinetischer und nichtkinetischer Nutzlasten aufnehmen könne. Damit stünde den Verbänden der Nationalgarde erstmals ein ISR-System (Intelligence, Surveillence und Reconnaissance) auf Divisionsebene zur Verfügung.

In einer Beschaffungsforderung aus dem Jahr 2021 der Nationalgarde der U.S. Army heißt es zu der MQ-1C Gray Eagle: „Die aktive Truppe der Army betreibt derzeit die MQ-1C Gray Eagle und MQ-1C Gray Eagle Erweiterte Reichweite (ER), während die Nationalgarde der Army dies nicht tut. Es ist wichtig, dass dieses Luftfahrzeug der Nationalgarde der Army als der primären Kampfreserve der Army zur Verfügung steht, um die Nationale Verteidigungsstrategie (NDS) und den doktrinären Anforderungen für die acht Divisionen der Nationalgarde zu erfüllen.“ Insgesamt wird in dem Dokument der Zulauf von mindestens 24 Systemen vom Typ Gray Eagle gefordert. Damit erfüllt die aktuelle Finanzierung nur die Hälfte des vor zwei Jahren angekündigten Bedarfs.

Die Nationalgarden der U.S. Army und der U.S. Air Force sind Teil der Reserve der U.S. Streitkräfte und den jeweiligen Bundesstaaten unterstellt, in denen sie sich ihre Standorte befinden.

Redaktion / oh