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Trotz eindringlicher Apelle ist die deutsche Luftfahrtindustrie mit ihrem Anliegen gescheitert, frühzeitig in die Betreuung des Kampfjets F-35 eingebunden zu werden. Über eine konkrete Beteiligung der deutschen Industrie in Bezug auf Wartung und Instandhaltung werde erst nach der Unterzeichnung des Beschaffungsvertrages entschieden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Der Bundesverband der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) hatte noch Anfang des Monats versucht, unter anderem mithilfe eines Mediengesprächs auf die Problematik aufmerksam zu machen und auf die politischen Entscheider einzuwirken. Vergeblich, wie sich nun zeigt. Auf der Veranstaltung warnten hochrangige Vertreter der Branche vor den Folgen, sollte die heimische Industrie nicht schon im Beschaffungsvertrag für die zukünftige Betreuung eingebunden werden. „Es geht nicht darum, in jedem Detail diese Betreuungsfähigkeit auszuarbeiten, aber durchaus eben, dass man diese Forderungen bereits bei der Beschaffung formuliert und in den Vertrag mit einbindet“, sagte Gerardo Walle, BDLI-Vizepräsident für Luftfahrt, Ausrüstung und Werkstoffe. Erfolge dies nicht, stehe man bei späteren Verhandlungen deutlich schlechter dar, so die Befürchtung.

Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort weiter aus, dass der Hersteller der F-35, das US-Unternehmen Lockheed Martin, im Zusammenhang mit der industriellen Betreuung in der Nutzungsphase des Flugzeugs ab 2026, einen Industrietag plane. Auf diesem solle über mögliche Beteiligungen am F-35-Programm informiert werden. Geplant sei dieser Industrietag Anfang kommenden Jahres.

Die Unterzeichnung des Beschaffungsvertrages strebt die Bundesregierung nach offiziellen Angaben für dieses Jahr an. Die notwendige 25 Millionen-Vorlage solle noch in der 50. Kalenderwoche dieses Jahres im Haushaltsausschuss beraten werden.

Dass solche Forderungen nach spezifischen nationalen Industriebeteiligungen und Wertschöpfungsketten im Beschaffungsvertrag nicht ungewöhnlich sind, zeigt das Beispiel der Schweiz. Die Beschaffungsbehörde der Alpenrepublik, armasuisse, forderte in Bezug auf den Kauf der F-35: „Bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge muss der Hersteller Lockheed Martin 60 Prozent des ihm zukommenden Vertragswertes durch Offsetgeschäfte in der Schweiz kompensieren […].“ Weiterhin wurde vorgegeben, wie viel Prozent der Wertschöpfung in welcher Region der Schweiz stattfinden muss.

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Ähnliche Forderungen, wenn auch nicht so detailliert, sind von Finnland bekannt. Beides Länder, die wie Deutschland die F-35 über das Verfahren „Foreign Military Sale“ (FMS) beschaffen.

Warum die Bundesregierung keine Forderungen in dieser Hinsicht aufgestellt hat, erklärte Wolfgang Schoder, Mitglied des BDLI-Präsidiums, auf der Medienveranstaltung des Verbandes wie folgt: „Es wurde nicht vergessen. Dass, was uns gegenüber geäußert wurde ist, dass das BMVg eine zusätzliche Komplexität durch eine deutsche Beteiligung befürchtet. Sie fürchten, dass die amerikanischen Hersteller die Forderungen dazu nutzen, die Preise entsprechend zu erhöhen und das Programm teurer zu machen.“

Hier der vollständige Bericht vom Mediengespräch des Bundesverbandes der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie.

Redaktion / oh