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Immer wieder kommen Ministerinnen und Minister ins Amt als Inhaber oder Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über unsere Streitkräfte, denen das Feld der Sicherheits- und Verteidigungspolitik – und manchmal auch überhaupt alles Militärische – zunächst fremd ist.

Seit der Wiedervereinigung gab es zehn Verteidigungsministerinnen und -minister. Keine und keiner von ihnen war zuvor im Bereich der Verteidigungspolitik tätig. Vier traten unfreiwillig zurück oder wurden entlassen. Die durchschnittliche Verweildauer ist in diesem Ressort kürzer als an der Spitze jedes anderen Bundesministeriums (mit Ausnahme des Verkehrsministeriums).

Nun weist das Bundesministerium der Verteidigung im Unterschied zu den anderen Fachressorts eine Reihe von Besonderheiten auf, die beinahe so etwas wie einen exekutiven Exzeptionalismus begründen.

Zunächst einmal gibt es im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland die Zuständigkeit für Verteidigung nur auf der Bundesebene. Anders als bei den Zuständigkeiten für Wirtschaft und Landwirtschaft, Umwelt, Justiz, Inneres, Heimat, Bildung und Forschung, Frauen, Senioren, Jugend und Familie, Integration, Kultur, Soziales und Arbeit, Klima, Gesundheit, Verkehr, Digitales, Verbraucherschutz, Bauen und Finanzen existieren in Deutschland nicht 16 plus ein Fachministerium, sondern exakt ein Bundesverteidigungsministerium.

Insofern gibt es nur einen kleinen Pool von Fachpolitikern:

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