Beschaffungstreiber oder -hemmschuh? Zehn Jahre Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr besteht am 1. Oktober 2022 zehn Jahre. Das Amt wurde im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr gegründet und mit einem feierlichen Festakt durch den damaligen Bundesminister der Verteidigung, Dr. Thomas de Maizière, am 2. Oktober 2012 in Dienst gestellt.
Grundlage der Neuausrichtung der Bundeswehr war der „Dresdner Erlass“ vom 21. März 2012, in dem mit Wirkung vom 1. April 2012 die Grundsätze der Neuausrichtung für die gesamte Bundeswehr – und damit auch für den Bereich Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung – festgelegt wurden.
In der neu gegründeten Bundesoberbehörde „Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr“ (BAAINBw) wurden die Aufgaben des – seit über 50 Jahre bestehenden – „Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung“, des „Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr“ sowie die bisher von anderen zivilen und militärischen Organisationsbereichen wahrgenommenen Nutzungsaufgaben zusammengeführt. Ziel war es, die bestehenden Beschaffungsorganisationen insgesamt und nachhaltig zu optimieren sowie vorhandene Doppelstrukturen zu beseitigen und eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu schaffen. Zugleich sollte die Straffung der Organisation zu deutlich effektiveren und kürzeren Beschaffungsprozessen führen. Es galt damals wie auch heute beim Wehrmaterial die Prämisse die Verantwortung von der „Wiege bis zur Bahre“ in einer Organisationseinheit abzudecken.
Der Organisationsbereich für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung verfügte damals über rund 9.600 Dienstposten. Die Arbeitsfähigkeit sollte zum 1. Januar 2013 hergestellt sein. Schon damals wurde erkannt, dass sich die Einnahme der Zielstruktur über mehrere Jahre erstrecken würde.
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