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Nach einer vorgeschalteten Entwicklungsphase erhält die Marine für ihre Korvetten K130 ab 2024 drei Drohnensysteme des Typs Sea Falcon. Den Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer Elektroniksystem- und Logistik-GmbH (ESG) hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) jetzt bekanntgegeben. Damit wird das Vorhaben „Aufklärung und Identifizierung im maritimen Einsatzgebiet (AImEG)“ zur Erweiterung der Fähigkeiten der Korvetten zur bildgebenden Aufklärung umgesetzt. Die ESG führt ein Konsortium aus dem Hersteller und Lieferanten des Fluggeräts, UMS Skeldar Sweden, dem Hersteller der Korvette, NVL B.V. & Co. KG (ehemals Firma Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG), und dem Luftfahrtelektronikproduzenten CUONICS.

Laut der Mitteilung des BAAINBw besteht ein Drohnensystem Sea Falcon aus zwei Luftfahrzeugen vom Typ Skeldar V-200 und einer Bodenkontrollstation. Der Vertrag sehe außerdem die Lieferung von Ersatzteilen, die Erstausbildung des technischen und fliegerischen Personals sowie die Einrichtung eines Ausbildungsstandorts für das System an Land innerhalb der nächsten vier Jahre vor.

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Eine Nahaufnahme des unbemannten Drehflüglers Sea Falcon. Foto: BAAINBw

Das System ermögliche den Korvetten die Aufklärung und Identifizierung von Seezielen außerhalb der Reichweite der bordeigenen optischen Sensoren. Aufgrund seiner geringen optischen und akustischen Signatur – insbesondere im Nachtflug –erhält die Marine eine wesentliche Fähigkeitserweiterung bei der Bekämpfung von Piraterie und Waffenschmuggel auf dem Seeweg.

Nach Angaben der ESG wird in der Pilotphase ein vollständiges Drohnensystem in eine Korvette integriert, dabei der Anpassungsbedarf realisiert und das System zugelassen. Zudem erfolge eine Erstausbildung des Bundeswehrpersonals. Eine Besonderheit im Rahmen der Anpass-Entwicklungen stellt die Erweiterung der so genannten „Sicherheitskritischen Kette“ um weitere Funktionalitäten dar, die mit einer militärischen Zulassung abgeschlossen wird. Die Sicherheitskritische Kette stellt sicher, dass das Fluggerät einen vorgesehenen Einsatzbereich nicht verlassen kann.

In der Serienphase werde ein System in eine weitere Korvette integriert und eines für landbasierte Ausbildung aufgebaut. Darüber hinaus werden drei Rüstsätze für die zukünftige Vorrüstung weiterer Korvetten zur Aufnahme eines UAS geliefert.

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Die Korvette F263 Oldenburg in See, Foto: ESG

Die Sea Falcon ist eine senkrecht startende Drohne, die 235 kg (maximales Abfluggewicht) wiegt und von einem 41-kW-Zweizylindermotor angetrieben wird. Sie kann bei bis zu 46 km/h Windgeschwindigkeit und Wellengang bis Seastate 3 automatisch starten und landen. Damit erreicht sie eine Dienstgipfelhöhe von 3.000 Metern. Der Einsatzbereich während bis zu sechs Stunden Flugdauer beträgt 100 km mit maximaler Geschwindigkeit von 140 km/h. Als Nutzlast sind 40 kg angegeben. Die Sea Falcon ist mit einem Beobachtungsturm ausgestattet, in den elektrooptische Sensoren für Bilder im optischen und Infrarot-Bereich integriert sind. Diese werden in Echtzeit an die Bodenkontrollstation übermittelt. Zusätzlich hat die Sea Falcon eine Kamera für den Blick nach vorn.

Im April 2021 hatten die Bundestagsausschüsse für Verteidigung und Haushalt im Rahmen einer 25-Mio-Euro-Vorlage ihr Plazet zu dem Vorhaben gegeben. (ESuT berichtete ) Das Vorhaben ist mit insgesamt 80,3 Millionen Euro veranschlagt. Der überwiegende Anteil von 52,6 Millionen Euro ist für die Entwicklung in der Pilotphase bis 2023 vorgesehen. Die Beschaffung der Systeme und deren Integration an Bord der Korvetten in den Jahren 2024 und 2025 schlägt mit 27,7 Millionen Euro zu Buche.

Anlässlich des Vertragsschlusses sagte der zuständige Projektleiter im BAAINBw: „Die der Serienbeschaffung vorgeschaltete Pilotphase gibt uns die Möglichkeit, die an die Aufklärung und Identifizierung im maritimen Einsatzgebiet gestellten hohen Anforderungen in einem integrierten Prozess qualitätsgesichert nachzuweisen. Damit stellen wir sicher, dass über den gesamten Projektverlauf eine hohe Planungssicherheit gewährleistet ist.“

Redaktion / gwh