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Der 22. Juni 2021 war für das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ein bedeutender Meilenstein in einem herausfordernden Projekt: Erstmals wurde der Gesamtsystemdemonstrator für einen zukünftigen Luftbeweglichen Waffenträger (GSD LuWa) präsentiert.

Der Luftbewegliche Waffenträger soll die aktuell genutzten Systeme Wiesel 1 nach derzeit knapp dreißig Jahren Nutzung ablösen. Die technisch-logistischen Abhängigkeiten der Hauptkomponenten Wanne, Antriebsstrang und Waffenanlage entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Derzeit wird die Nutzungsdauer der Wiesel-1-Flotte verlängert. Dies soll die Systeme bis zur Einführung des neuen Waffenträgers ertüchtigen.
Der luftbewegliche Waffenträger ist Bestandteil des Programms „Luftlandeplattformen“. Dieses steht für die Gesamtheit aller luftlandefähigen Plattformen, welche neben dem LuWa (Kettenvariante) weitere Einsatzsysteme (Radvarianten) umfassen soll. Die Fähigkeitslücke und Funktionale Forderung für Luftlandeplattformen wurde am 20. April 2020 vom Generalinspekteur der Bundeswehr, Eberhard Zorn, anerkannt und gebilligt. Diese Forderung bildet die Grundlage für die derzeitigen F&T-Maßnahmen (Forschung und Technologie) im Rahmen der Analysephase Teil 2 des CPM-Prozesses (Customer Product Management).

Die Überlegungen zum Luftbeweglichen Waffenträger setzen auf einer ganzheitlichen Betrachtung der Mobilität der Luftlandekräfte auf. Daher wurden im Rahmen der zuständigen Arbeitsgruppe im Planungsamt der Bundeswehr alle erforderlichen Luftlandeplattformen berücksichtigt. Aufbauend auf den ersten konzeptionellen Eckpunkten wurden 2016 die funktionalen Anforderungen analysiert. Im Sinne eines nachvollziehbaren Forderungsmanagements wurden mit der Truppe in mehreren Workshops aus ministeriell bestätigten Szenarien Vignetten abgeleitet, die auf die Aufgaben der Luftlandekräfte und der Gebirgsjäger ausgerichtet waren. Auf diesem Weg haben erfahrene Nutzer gemeinsam mit den Technikern des BAAINBw in intensiven Diskussionen, die durch die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG) moderiert wurden, die funktionalen Anforderungen an das System erarbeitet. Die Ergebnisse gingen sowohl in die Erstellung des Forderungskatalogs für Luftlandeplattformen als auch für den Luftbeweglichen Waffenträger ein. Mit der Abbildung der Forderungen in dem einheitlich über alle Phasen des CPM nutzbaren Tool „Require 7“ wird das Forderungsmanagement beim LuWa auch der vorangetriebenen Digitalisierung der Bundeswehr gerecht.

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